Trier: Stichtag 4. März – Poller werden aktiviert und Parkplätze entfallen – Was sich nun ändert

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Über eine Vignette hinter der Windschutzscheibe werden berechtigte Fahrzeuge erfasst: Die Poller, hier in der Liebfrauenstraße, fahren herunter. Foto: Presseamt Stadt Trier

TRIER. Ab dem 4. März gelten in der gesamten Fußgängerzone geänderte Lieferzeiten: Warentransporte sind dann nur noch von 6 bis 11 Uhr erlaubt. Rund um den Dom wird diese Neuerung sogar „sichtbar“: Denn die bereits installierten Barrieren in der Straße An der Meerkatz und in der Liebfrauenstraße werden aktiviert, die bisher zumeist abgesenkten Poller fahren um 11 Uhr hoch. Aus der Zone ausfahren kann dann nur noch, wer über die entsprechende Ausnahmegenehmigung verfügt, in Verbindung mit einer Vignette oder Karte, mit der die Poller gesteuert werden können. Nach dem ersten Aufruf Ende Januar hat die Straßenverkehrsbehörde bis Ende letzter Woche 112 Vignetten und Karten an Stellplatzinhaber, Marktbeschicker, Taxiunternehmen und weitere Berechtigte ausgegeben.

Wer zu spät dran ist und ohne Vignette vor dem geschlossenen Poller steht, muss sich gewissermaßen freikaufen und eine Nummer anrufen, die auf der Polleranlage angegeben ist. Daraufhin fährt der Poller automatisch herunter und gleichzeitig wird via Kennzeichenerfassung ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Diese Rufnummer unterscheidet sich von der Störungshotline (0651/4627770), die im Fall eines technischen Defekts der Anlage kontaktiert werden sollte.

Die untere Konstantinstraße (ab Tiefgarageneinfahrt) mit der Johann-Philipp- und Gangolfstraße sowie die Neustraße mit der German- und Pfützenstraße, Am Alten Theater, Viehmarktstraße sowie Kapuzinergasse gehören ab der kommenden Woche neu zur Fußgängerzone. Das bedeutet auch: Das Abstellen von Autos ist grundsätzlich verboten, alle öffentlichen Stellplätze in diesen Straßen werden aufgehoben. Als Ersatz stehen unter anderem die Tiefgaragen Konstantin und Viehmarkt zur Verfügung. Die Bewohnerparkplätze werden in die Peripherie verlagert. So wird zum Beispiel der Parkplatz am Roten Turm schon ab nächster Woche komplett auf Bewohnerparken umgestellt. Auch die Stellplätze in der Rahnenstraße werden für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis reserviert. Parkscheinautomaten werden deaktiviert.

Bis zu 16 Behindertenparkplätze werden am Roten Turm, in der oberen Konstantinstraße, Rahnenstraße und vor der Tufa eingerichtet, Motorradstellplätze ebenfalls am Roten Turm. Taxistände werden von der unteren in die obere Konstantinstraße verlegt. Dort wird außerdem eine Lade- und Lieferzone ausgewiesen.

Von der Erweiterung der Fußgängerzone sind auch so genannte „Elterntaxis“ betroffen: Schulkinder dürfen nicht mehr mit dem Auto bis vor dem Eingang des Angela-Merici-Gymnasiums gebracht oder dort abgeholt werden. Stattdessen kann der Parkplatz in der Kaiserstraße genutzt werden. Darüber hinaus werden in der Weberbach beidseitig jeweils zwei Parkbuchten als Hol- und Bring-Zone reserviert, in der kurzzeitiges Parken erlaubt ist.

Die Neustraße gehörte bisher nur im Abschnitt zwischen Fahr- und Pfützenstraße offiziell zur Fußgängerzone. Am 4. März tritt die Erweiterung bis zur Kaiserstraße in Kraft. Auch die German- und Pfützenstraße werden zur Fußgängerzone eingezogen. Für den Lieferverkehr sowie für Anwohnerinnen und Anwohner mit privaten Stellplätzen, die trotzdem berechtigt sind, die Straßen zu befahren, gelten einige neue Regeln: Aus der Neustraße ist das Rechtsabbiegen in die Germanstraße nicht mehr erlaubt. Die Ausfahrt ist nur noch über die Pfützenstraße möglich. Die Germanstraße ist nur über die Wechselstraße anfahrbar. Die Ausfahrt ist über die Gervasiusstraße oder über die Neu- und Pfützenstraße möglich.

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