TRIER. Laut einem Bericht des Volksfreunds könnten auf das Bistum Trier mehrere Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsopfern zukommen. Hintergrund ist der „Fall Menne“, in dem das Landgericht Köln das Erzbistum Köln im vergangenen Jahr zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an ein Missbrauchsopfer verurteilt hatte.
Nun könnte auch ein Missbrauchsopfer aus dem Bistum Trier vor Gericht ziehen: Der Mann war Ende der 60er- bis Anfang der 70er-Jahre in einer Pfarrei im Kreis Trier-Saarburg von einem Priester schwer missbraucht worden. Er leide bis heute unter den traumatischen Erfahrungen. Sein Anwalt versuche z.Zt. eine außergerichtliche Einigung mit dem Bistum zu erzielen. Sollte diese nicht zustandekommen, wolle der Anwalt des Mannes auf 300.000 Euro Schmerzensgeld klagen.
Der Verein der Missbrauchsopfer und Betroffenen im Bistum Trier (Missbit) bereite zudem gegenwärtig zwei weitere Schmerzensgeldklagen gegen das Bistum Trier vor, bei denen es um mehrere hunderttausend Euro gehen soll. Details wolle die Opfervereinigung in der nächsten Woche bekanntgeben. (Quelle: Trierischer Volksfreund)
Und leider sind die Missbrauchstäter Edmund Dillinger und Hermann Münzel schon gestorben und können für ihre Taten nicht mehr belangt werden. Als sie starben, waren sie hoch angesehen, aber tief verstrickt im Sumpf sexueller Übergriffigkeit, wie wir heute wissen. Die Opfer leiden noch immer.