KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet in einem möglicherweise folgenreichen Prozess über das Kabelfernsehen in Seniorenheimen. Die höchsten deutschen Zivilrichter urteilen an diesem Donnerstag (9.00 Uhr) in einem Urheberrechtsstreit darüber, ob ein Heimbetreiber eine Vergütung bezahlen muss, wenn er über eine Satellitenanlage TV- und Rundfunksignale an die Bewohner weiterleitet und ihnen so Fernsehen ermöglicht.
Die Verwertungsgesellschaften Gema und Corint Media sehen durch die Weiterleitung der Satellitensignale in einem Seniorenzentrum im rheinland-pfälzischen Dahn Urheberrechte verletzt und haben auf Unterlassung geklagt (AZ: I ZR 34/23 und I ZR 35/23; lokalo.de berichtete).
Bei der mündlichen BGH-Verhandlung im Oktober pochten ihre Anwälte auf eine Vergütungspflicht. Der Urheber habe das Recht auf Teilhabe an jeder Verwertungshandlung. Die Weitersendung des Signals sei eine Leistung, die bezahlt werden müsse.
Die Anwälte des Heimbetreibers sehen hingegen keinen Grund für eine zusätzliche Vergütung. Heime würden durch den Anschluss kein zusätzliches Geld einnehmen; sie seien sogar gesetzlich verpflichtet, diesen Anschluss anzubieten. Aus Sicht der Vertreter des beklagten Heims hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung: «Es betrifft die gesamte Altenpflegebranche.»
Für das betroffene Heim in Dahn bei Pirmasens müssten die Betreiber bei einer gerichtlichen Niederlage rund 6000 Euro im Jahr zahlen, sagte eine Sprecherin. Insgesamt würde es für den Betreiber aber wesentlich teurer: Zur Gruppe gehören demnach rund 120 Heime. (Quelle: dpa)














