TRIER. Am 30.1.2024 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 40-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im Februar 2023 in Trier mit dem Fahrzeug seiner Ehefrau im Straßenverkehr unterwegs gewesen zu sein, obwohl er nicht über eine Fahrerlaubnis verfügen soll.
Dabei soll er, weil er durch die Benutzung seines Mobiltelefons abgelenkt gewesen sei, auf ein vor ihm an einem Fußgängerweg anhaltendes Fahrzeug aufgefahren sein, wodurch ein Schaden in Höhe von rund 1350 Euro entstanden sei.
In der Folge habe der Angeklagte dem Geschädigten 100 Euro angeboten, um den Unfall „zu vergessen“. Dieser sei nicht darauf eingegangen, sondern habe die Polizei verständigt, woraufhin der Angeklagte weggefahren sei.
Eine am Tag des Unfalls entnommene Blutprobe soll ergeben haben, dass der Angeklagte während der Fahrt unter dem Einfluss von Kokain gestanden habe. (Quelle: Amtsgericht Trier)