Kurzarbeitergeld bandenmäßig erschlichen: Über 100.000 Euro Schaden

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Foto: dpa/Illustration

KOBLENZ. Am 8.1.2024 beginnt vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz ein Strafprozess wegen banden- und gewerbsmäßiger Betrugs an den Tatorten Mayen, Koblenz, Bonn und andernorts.

Die Staatsanwaltschaft legt den neun männlichen Angeklagten im Alter zwischen 25 und 47 Jahren sowie der weiblichen 29-jährigen Angeklagten zur Last, in der Zeit vom 1.3.2021 bis zum 31.3.2022 in 26 Fällen als Mitglied einer Bande sowie gewerbsmäßig Betrugstaten zur rechtswidrigen Erlangung staatlicher Gelder begangen zu haben.

Die Angeklagten sollen in wechselnder Besetzung als faktische Geschäftsführer verschiedene Firmen, vor allem Gastronomiebetriebe, betrieben und entsprechend ihres zuvor gefassten gemeinsamen Tatplanes über ihren Steuerberater für die Monate März 2021 bis Juni 2021 sowie für die Monate November 2021 bis Februar 2022 für einen Großteil der in den Firmen angemeldeten Arbeitnehmer sowie zum Teil auch für sich selbst Kurzarbeitergeld beantragt haben.

Dabei sollen sie das Vorliegen der hierfür jeweils erforderlichen, tatsächlich jedoch nicht erfüllten Voraussetzungen vorgetäuscht haben, um ein größtmögliches Maß an staatlichen Unterstützungsleistungen zu erhalten. Insbesondere soll zum Teil auch Kurzarbeitergeld für Scheinarbeitnehmer sowie für Mitarbeiter, die nicht vom Verdienstausfall betroffen waren, beantragt worden sein.

Insgesamt sollen sich die Angeklagten durch die hiesigen Taten auf Kosten der Allgemeinheit um einen
Betrag in Höhe von 106.327,12 Euro bereichert haben.

Mit Beschluss der 15. großen Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer III) vom 13.12.2023 wurde das Verfahren gegen drei der männlichen Angeklagten und die weibliche Angeklagte abgetrennt, so dass sich das hiesige Verfahren noch gegen die verbliebenen sechs Angeklagten richtet. Das abgetrennte Verfahren wird nunmehr unter dem Aktenzeichen 15 KLs 2090 Js 80750/23 geführt. (Quelle: Landgericht Koblenz)

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