Sondersitzung: Saar-Landtag will außergewöhnliche Notsituation für 2023/24 erklären

0
Blick auf den Landtag des Saarlandes. Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild

SAARBRÜCKEN. Der saarländische Landtag will auf einer Sondersitzung am heutigen Montag den Landeshaushalt für die Jahre 2024 und 2025 beschließen. Der Doppelhaushalt sieht für 2024 Ausgaben in Höhe von 5,84 Milliarden Euro vor, für 2025 in Höhe von 5,98 Milliarden Euro. Im laufenden Jahr betrug das Haushaltsvolumen 5,4 Milliarden Euro.

Bei der Sitzung soll auch eine außergewöhnliche Notsituation für die Jahre 2023 und 2024 erklärt werden, die ein Abweichen von der Schuldenbremse ermöglicht. Dadurch soll der Zugriff auf einen bereits 2022 geschaffenen und 3 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds des Landes auch in Zukunft ermöglicht werden.

Ursprünglich hatte der Haushalt bereits am 13. Dezember beschlossen werden sollen. Nach Einwendungen der oppositionellen CDU hatte sich die alleinregierende SPD bereit erklärt, sowohl über die Notsituation als auch über den Haushalt noch einmal im Haushaltsausschuss zu beraten. Die CDU hatte ursprünglich auch unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Schuldenbremse eine Verschiebung des Haushalts-Beschlusses auf den Januar verlangt, dann aber doch einer Sondersitzung an diesem Montag zugestimmt.

Dahinter steht die Ankündigung des Bundes, mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro die Umstellung auf die künftige Produktion von «grünem» Stahl mit Wasserstoff fördern zu wollen. Der Zugriff auf den Transformationsfonds ist die Voraussetzung dafür, dass das Saarland die 780 Millionen Euro Eigenbeteiligung an dieser Förderung aufbringen kann. (Quelle: dpa)

Vorheriger Artikel“Kita-Kraftpaket”: Landesregierung fördert Kita-Bau mit Sonderprogramm
Nächster ArtikelOrientierungsloser Betrunkener in Unterwäsche auf Straße unterwegs – Krankenhaus

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.