TRIER. Am 12. Dezember 2023 beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt ein Strafprozess wegen schwerer Brandstiftung.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Zustand der Schuldunfähigkeit in Bitburg folgende Taten begangen zu haben:
Am 17.6.2023 sei der Angeklagte mit seiner damaligen Lebensgefährtin in Streit geraten und habe sie seines Anwesens verweisen wollen. Hierbei habe er die Tasche der Zeugin durchsucht und sich dabei „psychotisch“ und aggressiv verhalten. Als diese ihn davon habe abhalten wollen, habe er der Zeugin ohne rechtfertigenden Anlass einen Schlag mit dem Ellenbogen in die Rippen versetzt, sodass diese Schmerzen und eine Rötung erlitten habe.
Am 4.7.2023 soll durch den Angeklagten – möglicherweise mittels eines Feuerzeuges und auf Grund suizidaler Absichten – an zwei Stellen im Wohnzimmer und einer weiteren Stelle des Schlafzimmers der ihm gehörenden und bewohnten Einliegerwohnung Feuer gelegt worden sein. Dieses habe sich, wie von ihm beabsichtigt, ausgebreitet und einen Gebäudeschaden von etwa 250.000-310.000 Euro verursacht.
Der zum Tatzeitpunkt noch 27-jährige Angeklagte ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Er befinde sich in einem psychiatrischen Krankenhaus. (Quelle: Landgericht Trier)