Verurteilter Trierer Amokfahrer – BGH hebt Urteil nach Angaben des Opferanwaltes teilweise auf!

7
Foto: Harald Tittel / dpa

TRIER/KARLSRUHE. Wie der Südwestrundfunk (SWR) am Nachmittag berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil gegen den Amokfahrer von Trier nach Angaben eines Opferanwalts teilweise aufgehoben.

Auf Anfrage des SWR teilte der Rechtsanwalt mit, dass nach Ansicht des Bundesgerichtshofs das Landgericht Trier den Ablauf des Vorfalls vom 1. Dezember 2020 zwar korrekt rekonstruiert habe. Die rechtliche Beurteilung sei jedoch vom BGH als mangelhaft bewertet worden, insbesondere im Hinblick auf die Schuldfähigkeit des Verurteilten.

Gemäß den Angaben des Rechtsanwalts wird nun eine andere Kammer des Landgerichts den Fall erneut prüfen müssen. Dabei wird für jede einzelne Tat die Schuldfähigkeit des Amokfahrers überprüft, wie der Rechtsanwalt betonte.

Zuvor berichtete der Trierische Volksfreund.

(Quelle: SWR)

7 Kommentare

  1. Das BGH teilt mit, das Urteli gegen diesen sardistischen und narzistischen Mörder z.T. aufzuheben um jeden Fall einzeln zu bewerten.
    Das ist für jeden Hinterbliebenen ein Schlag ins Gesicht.
    Auch wenn es die deutsche Gesetzeslage so vorsieht, zweifel ich allmählich an der deutschen Rechtssprechung.
    Soll dieser Unmensch das erste Opfer bewusst und die nächsten Opfer aus Versehen getötet haben?
    Was ist das für eine Logik? Ist die Schuldfähigkeit beim ersten Mord gegeben und dann nicht mehr, danach sind es Morde aus Verzweiflung?
    Ich vermute die Anwälte dieser unmenschlichen Kreatur reiben sich schon die Hände.

    Die Hinterbliebenen tun mir von ganzem Herzen leid.

  2. Ob alkoholisiert oder nicht: der Amokfahrer hatte von vornherein vor, soviele Menschen wie möglich zu verletzen oder umzubringen.
    Sowohl mein, als unser Sohn, der an diesem Tag seine Abschlussprüfung hatte, waren an dem Tag in Trier.
    Ich erinnere mich noch an mein Entsetzen, als ich davon im Radio hörte… Zum Glück war mein Mann zu dem Zeitpunkt bereits aus Trier raus und unser Sohn nicht in der Fußgängerzone.
    Diejenigen, die an dem Tag Angehörige verloren oder verletzt wurden, dürften sich jetzt ähnlich fühlen wie ich: besch…en.

  3. Zitat http://www.tagesschau.de,
    Fünf Tote 2022 in Trier BGH hebt Urteil gegen Amokfahrer teils auf
    Stand: 01.12.2023 20:11 Uhr
    „Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts Trier neu prüfen, ob der Amokfahrer schuldfähig war oder freigesprochen werden muss. Auch die Frage der Einweisung in eine psychiatrische Klinik muss neu entschieden werden.“
    Fünf Tote und die seelischen Schmerzen der Angehörigen, viele Schwer:Verletzte, unzählige traumatisierte Menschen…..
    Fassungslosigkeit mit diesem BGH-Urteil….

  4. Der Fall wäre längst abgeschlossen wenn es noch die Todesstrafe gäbe. Mord geschieht nicht ausversehen. Ob unter Alkohol oder in einer psychischen Ausnahmesituation. Im Fall Trier kann man davon ausgehen daß die Tat sogar geplant war. Erst das Auto besorgt um damit durch die Fußgängerzone zu brettern ist nicht spontan passiert.

  5. Diese katastrophale Kuscheljustiz bringt die Richter noch dazu Amokfahrer, Messerstecher, Mörder, Vergewaltiger usw freilaufen zu lassen. Beispiele aus der Vergangenheit gibt’s zur Genüge. Aber oh wehe, man hat dem Staat Geld unterschlagen oder Steuerbetrug begangen !

  6. Es ist so, dass in unserer Staatsform die Judikative
    das wichtigste unserer Güter ist. Natürlich ist diese
    Nachricht schockierend und es ist sehr schlimm, dass
    In diesen Fall das Ganze nochmal prozessiert werden muss. Ich habe das Vertrauen in unsere Politik verloren
    aber nicht in das System, welches durch die Politik nicht beeinflusst werden kann. Gehen wir doch mal davon aus, dass der MÖRDER trotzdem seine gerechte
    Strafe bekommen wird. Er wird sicher nicht freigesprochen. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen und Betroffenen. Besonders jetzt wenn es sich wieder jährt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.