KOBLENZ. Das Technische Hilfswerk (THW) darf einen ehrenamtlichen Helfer wegen der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Band entlassen.
Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor, wie dieses am Mittwoch mitteilte.
Geklagt hatte demnach ein langjähriges Mitglied des THW, das im vergangenen Jahr entlassen worden war. Die Band, in der der Mann Mitglied sei, werde vom Innenministerium Rheinland-Pfalz als rechtsextremistisch eingestuft, hieß es.
Der Kläger hatte hingegen laut Gericht gesagt, der Band widme er sich nur in seiner Freizeit und er bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Das Gericht sah das anders. Wer sich außerhalb des Dienstes verfassungsfeindlich verhalte, könne auch innerhalb des Dienstes «die notwendige Hinwendung zur Verfassungsordnung nicht erlangen», hieß es zur Begründung.
Von THW-Mitgliedern könne gefordert werden, sich nicht aktiv gegen die Verfassung zu betätigen. «Hierzu stehe die Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Band in einem unauflösbaren Widerspruch.» Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.