Große Aufregung: Entlaufene Hunde verletzen Person durch Biss schwer – ein Tier getötet!

1
Ein großer schwarzer Hund, der auf einem mit Blättern bedeckten Boden steht; Symbolbild; unsplash

KOBLENZ. Zwei entlaufende Hunde haben am Montagvormittag in Koblenz-Kesselheim für Aufsehen gesorgt. Die Tiere verletzten zwei Personen durch Bisse – einen davon schwer – sodass ein Hund schließlich getötet werden musste.

Nach Angaben der Polizei meldete am Montagvormittag ein Anwohner aus Kesselheim gegen 11 Uhr, dass zwei Hunde aus einem Anwesen entlaufen wären und bereits eine Person durch Bisse verletzt hätten. Bei den Hunden soll es sich um größere Hunde der Rasse Cane Corso gehandelt haben.

Durch die vor Ort befindliche Hundehalterin konnten die beiden Tiere schließlich zunächst fixiert werden, jedoch gelang es einem der beiden Hunde, sich loszureißen. Bei dem Versuch, den Hund erneut einzufangen, wurde ein Diensthundeführer durch Bisse schwer verletzt. Um weiteren Schaden von sich oder anderen Personen abzuwenden, musste der Hund noch vor Ort getötet werden.

Über den genauen Verletzungsgrad bei den betroffenen Personen liegen noch keine Erkenntnisse vor.

Vorheriger ArtikelIG BAU warnt: 10.700 Wohnhäuser in Trier sind “Asbest-Fallen” – “unsichtbare Gefahr”
Nächster ArtikelFahrzeugbrände, Autoaufbrüche, Unfälle: Polizeiinspektion Trier zieht Wochenend-Bilanz

1 Kommentar

  1. Es gibt außer aggressiven Radfahrern in Paulin- oder Saarstraße nichts Schlimmeres als „Hundehalter“, die ihre Tiere nicht anleinen.
    Beispiele? Wochenende mal zum Weisshaus oder Mattheiser Weiher zum Spazierengehen fahren:
    50 % der Kläffer nicht an der Leine, ganz toll wenn man selbst einen kleinen Hund dabei hat!
    Gut, dass es ein Ordnungsamt gibt……. das mit Blitzen beschäftigt ist, weil’s den klammen rotgrünen Leibebeutel füllt.
    Es muss wohl erst wieder was passieren……

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.