Polizei Trier mit “Dos und Don’ts” für den Halloween-Abend

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Symbolbild;dpa

TRIER. Der Trend aus den USA ist längst bei uns angekommen: In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird Halloween gefeiert. In einer Pressemitteilung gibt das Polizeiprädisidium Trier mit seinen „Dos und Don’ts“ einige Tipps für einen gelungen Abend.

Kinder verkleiden sich als Hexen oder Gespenster und ziehen von Haus zu Haus. Wer ihnen keine Süßigkeiten geben will, bekommt einen Streich gespielt – dass alles soll ein riesen Spaß sein! Hierbei sollte man jedoch aufpassen, denn wenn der Streich nicht mehr harmlos ist, könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Damit Halloween für alle in schöner Erinnerung bleibt, gibt die Polizei folgende Tipps!

– Nicht jeder begeistert sich für Halloween: Rechnet also damit,
dass nicht jeder sich über ein Klingeln an der Haustür freut.
– Ein Nein ist ein Nein, auch wenn ihr nur Spaß machen wollt und
die Dinge lustig findet.
– Lasst eure Kinder nicht ohne Begleitung umherziehen.
– Sucht euch Häuser aus, deren Bewohner ihr kennt oder, die euch
gerne empfangen.
– Haltet euch in gut sichtbaren Bereichen auf und meidet dunkle
Ecken.
– Nehmt ein Handy und eine Taschenlampe mit.
– Versucht, für Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein.
– Respektiert die Ruhezeiten.
– Achtet bei Partys auf die Musiklautstärke.
– Eltern haften für ihre Kinder.
– Setzt euch nicht zu stark verkleidet oder gar alkoholisiert
hinters Steuer.
– Straftaten werden von der Polizei konsequent verfolgt, natürlich
auch an Halloween!

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