Stichverletzungen am Bein: 18-Jähriger von mindestens fünfköpfiger Gruppe brutal angegriffen

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Foto: Marcus Führer/dpa/Symbolbild

LUDWIGSHAFEN. Am späten Freitagabend, 27.10.2023, kam es gegen 23.45 Uhr im Bereich des Ludwigshafener Rheinufers auf Höhe des Fußgängerüberwegs zum Berliner Platz zu verbalen Streitigkeiten zwischen einem 18 Jahre alten Mann aus Ludwigshafen und einer Gruppe von ca. fünf bis zehn jungen Männern.

Der Streit eskalierte derart, dass mehrere Personen aus der Gruppe auf den Geschädigten einschlugen und -traten. Eine Person habe mit einem Messer dem Geschädigten oberflächliche Stichverletzungen am Bein zugefügt. Der Geschädigte floh daraufhin in ein nahgelegenes Café, die unbekannten Täter rannten in unbekannte Richtung von der Tatörtlichkeit weg.

Die Fahndung nach den Tätern verlief erfolglos. Der Geschädigte war augenscheinlich leicht verletzt und wurde zur weiteren ärztlichen Behandlung in ein nahgelegenes Krankenhaus verbracht. Laut dem Geschädigten seien die Täter ca. 16-20 Jahre alt und hätten einen dunklen Hautteint.

Die Polizei hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. Zeugen der Tat werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 unter der Telefonnummer 0621/963-2122 oder per E-Mail [email protected] in Verbindung zu setzen. (Quelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz)

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5 Kommentare

  1. Der Klassiker.
    Stichverletzung am Bein.
    Die Gäste wollen die Hauptschlagader im inneren Bereich des Oberschenkel treffen.
    Das macht sich vor Gericht besser als die Hauptschlagader am Hals, weil das als Tötungsabsicht gewertet würde.
    Dumm sind die auch nicht.

    • “ Ich bin abends nur noch bewaffnet “

      Davor kann ich Sie nur warnen. Zum einen erfordern die Situationen eine gewisse Erfahrung bei der Abwehr, zum anderen müssen Sie damit rechnen, dass diese fortschrittliche Justiz SIe massiv sanktioniert.

      In diesem System ist das Recht auf Notwehr massiv eingeschränkt, denn die Justiz setzt voraus, dass ein Opfer die „Verhältnismässigkeit“ bei der Gefahrenabwehr wahrt. Das ist ein sehr dehnbarer Begriff, wie ich selbst vor einigen Jahren als betroffenes Opfer im Rahmen einer Anklage erfahren musste.

      Bleiben `s halt daheim 🙁

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