TRIER. Am 2.11.2023 beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt ein Strafprozess wegen Betruges.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 31-jährigen Angeklagten zur Last, in der Zeit vom 31.8.2021 bis zum 30.6.2022 in Trier in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregte.
Nachdem der Angeklagte die Erlaubnis zum Betrieb von Bürgerteststationen in der Coronazeit erhalten habe, soll er Teststellen eröffnet und monatlich durchgeführte Tests abgerechnet haben. Dabei soll er im Tatzeitraum wesentlich mehr Tests gemeldet haben, als tatsächlich durchgeführt worden waren. Zu Unrecht soll er hierdurch über 1.269.000,- Euro geltend gemacht haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich zuvor nicht in Erscheinung getreten. Er befindet sich in Untersuchungshaft. (Quelle: Landgericht Trier)