Staatsanwalt zum Fall Edenkoben: Sicherungsverwahrung hätte Missbrauch verhindert

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Foto: dpa/Symbolbild

LUDWIGSHAFEN. Durch eine Sicherungsverwahrung hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frankenthal der Missbrauch der 10-Jährigen in Edenkoben verhindert werden können. «Die Sicherungsverwahrung hätte nach meinem festen Eindruck dazu geführt, dass der jetzt beschuldigte Mann immer noch in Gewahrsam wäre und die Tat, um die es jetzt geht, nicht begangen worden wäre».

Dies sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber am Donnerstag in Ludwigshafen. Doch 2020 in einer Verhandlung gegen den mutmaßlichen Täter wegen Delikten wie Körperverletzung und Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht sei eine Einzelstrafe geringer ausgefallen, als es für eine Sicherungsverwahrung gesetzlich nötig gewesen wäre. «Damit war das Instrument der Sicherungsverwahrung nicht möglich.» (Quelle: dpa)

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2 Kommentare

  1. Die Vorstellung, das dieses Subjekt, an jedem einzelnen
    Tag von seinen Mithäftlingen, zur “ Miss Gitterstab “
    gekürt wird…, zaubert mir ein Lächeln ins Gesicht…..

  2. „Diese „Mithäftlinge“ sind auch nicht mehr das was sie mal waren. Ich will Ihnen ja ihr verzaubertes Lächeln nicht madig machen, aber bleiben sie realistisch. Die seit einigen Jahren durchgezogene „Entmannung“ der männlichen Bevölkerung können Sie gut im deutschen Fussball beobachten, in vielen anderen Bereichen existiert die ebenfalls.

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