Missbrauchsfall: Verdächtiger dreimal wegen Sexualdelikte verurteilt – Strafe zu niedrig für Sicherungsverwahrung

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Pressekonferenz zum Missbrauchsfall in Edenkoben. Foto: Andreas Arnold/dpa

LUDWIGSHAFEN. Der Verdächtige im Fall des entführten und missbrauchten Schulkindes in Edenkoben ist in der Vergangenheit dreimal wegen Sexualdelikten verurteilt worden.

Die letzte der Taten habe der Mann 2008 begangen, sagte Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Frankenthal, bei der Pressekonferenz am Donnerstag in Ludwigshafen.

Dabei sei es nach ersten Erkenntnissen um Vorwürfe des sexuellen Kindesmissbrauchs gegangen. Der 61-Jährige war schließlich im Juli dieses Jahres aus dem Gefängnis freigekommen.

Die Leitende Oberstaatsanwältin von der Staatsanwaltschaft Landau, Angelika Möhlig, ergänzte, dass zwei weitere Verurteilungen aus den 1990er Jahren datierten. Die Akten zu den Urteilen lägen aber noch nicht vor.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frankenthal hätte der Missbrauch der 10-Jährigen in Edenkoben durch eine Sicherungsverwahrung verhindert werden können. «Die Sicherungsverwahrung hätte nach meinem festen Eindruck dazu geführt, dass der jetzt beschuldigte Mann immer noch in Gewahrsam wäre und die Tat, um die es jetzt geht, nicht begangen worden wäre», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber am Donnerstag in Ludwigshafen.

Doch 2020 in einer Verhandlung gegen den mutmaßlichen Täter wegen Delikten wie Körperverletzung und Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht sei eine Einzelstrafe geringer ausgefallen, als es für eine Sicherungsverwahrung gesetzlich nötig gewesen wäre. «Damit war das Instrument der Sicherungsverwahrung nicht möglich.»

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