SCHWEICH. Wie die Polizei mitteilt, handelt es sich bei dem zuvor berichteten vermeintlichen Betrugsdelikt am 23. Mai dieses Jahres in Schweich lediglich um eine folgenschwere Verwechselung. Die diesbezügliche Öffentlichkeitsfahndung ist somit hinfällig.
Die Polizei war zunächst davon ausgegangen, dass sich ein Mann in der Sparkassenfiliale in Schweich unter Benutzung eines gefälschten Personalausweises für jemand anderen ausgegeben hatte und sich Geld von dessen Konto auszahlen ließ. Der zu Unrecht verdächtigte Mann meldete sich daraufhin selbstständig bei der Polizei.
Nach jetzigen Erkenntnissen wies er sich am Bankschalter mit seinem rechtmäßigen Personalausweis zur Abhebung von Bargeld aus und erhielt dieses auch, da er selbst Kunde bei der betreffenden Bank ist. Die Abhebung erfolgte jedoch versehentlich vom Konto eines anderen Bankkunden mit gleichem Namen, der den Sachverhalt zur Anzeige brachte. (Quelle: Polizeipräsidium Trier)