Fall Edenkoben: Noch keine Anklageschrift mit Haftbefehl beim Gericht angekommen

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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

NEUSTADT. Beim Amtsgericht Neustadt ist bislang noch keine Akte von der Staatsanwaltschaft Frankenthal eingetroffen, die eine Anklageschrift mit Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen von Edenkoben enthält.

Vor dem Akteneingang sei keine Bearbeitung möglich und das Gericht habe auch keinen Einfluss darauf, wann dies der Fall sein werde, teilte die stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts, Dagmar Sturm, am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der 61-jährige Tatverdächtige soll in Edenkoben am Montag ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg im Auto entführt und sexuell missbraucht haben. Der Tatverdächtige ist zuvor bereits wegen Sexualstraftaten, Körperverletzung und Eigentumsdelikten verurteilt worden.

Kurz vor der Tat Anklageschrift mit Haftbefehl verschickt

Wegen Verstößen gegen Weisungen nach seiner letzten Inhaftierung sei kurz vor der Tat in Edenkoben eine Anklageschrift mit Haftbefehl an das zuständige Amtsgericht in Neustadt verschickt worden, hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankenthal am Mittwochmorgen mitgeteilt. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei am 8. September fertiggestellt worden.

Strafakten würden in Papierform geführt, erklärte die Vize-Direktorin des Amtsgerichts. Die am gestrigen Dienstag erfolgte Vorabübermittlung der Anklageschrift mit Haftbefehlsantrag als elektronisches Dokument sei deshalb nicht mit dem Eingang einer elektronischen Akte gleichzusetzen. Selbst wenn dies so wäre, wäre sie aber erst nachträglich zu der Edenkobener Tat erfolgt.

«Nach alledem ist schon auf Grund der oben genannten zeitlichen Abfolge auszuschließen, dass eine Begehung weiterer Straftaten durch den Beschuldigten im Edenkobener Fall durch fehlerhafte oder unterbliebene Tätigkeiten am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße beeinflusst oder gar begünstigt worden ist», teilte die Richterin am Amtsgericht mit.

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