TRIER. Am 1.9. beginnt am Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in sechs Fällen jeweils in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 40-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, zwischen Mai 2021 und Mai 2022 von einer gesondert verfolgten Person Betäubungsmittel erworben zu haben, die er dann zur Hälfte selbst konsumiert und zur anderen Hälfte weiterveräußert haben soll.
Einmal soll es sich um 250 Gramm Amphetamin, 50 Gramm kristallines MDMA und 50 Ecstasy-Tabletten gehandelt haben, von denen er die Hälfte zum Preis von insgesamt 2050 Euro veräußert haben soll.
In sieben weiteren Fällen soll es sich jeweils um mindestens 100 Gramm Amphetamin, 50 Gramm kristallines MDMA und 50 Ecstasytabletten gehandelt haben. Der Angeklagte soll durch den Verkauf 8595 Euro eingenommen haben.
Zudem habe der Angeklagte den Kauf weiterer 100 Gramm Amphetamin mit der gesondert verfolgten Person verabredet, zu dessen Ausführung es aber durch die Verhaftung dieser Person nicht mehr gekommen sei.
Schließlich sollen im Mai 2022 in der Wohnung des Angeklagten rund neun Gramm Amphetamin und zehn Gramm Marihuana gefunden worden sein. (Quelle: Amtsgericht Trier)