MAINZ. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hat die Bundesregierung aufgefordert, das Strafrecht schnell so anzupassen, «dass die Staatsanwaltschaft nicht eine Lehrerin anklagt, weil diese kinderpornografische Bilder einsammelt».
In Rheinland-Pfalz gebe es einen konkreten Fall, wo es aufs Tempo für eine Gesetzesänderung ankomme, sagte Mertin am Freitag in Mainz. Denn die Staatsanwaltschaft sei verpflichtet, gegen die betroffene Lehrerin zu ermitteln – dieser drohe mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe sowie als Beamtin auch der Verlust ihres Jobs. Zudem könne es jederzeit weitere ähnliche Fälle geben. «Das ist ein Unding», sagte Mertin.
Die Justizministerkonferenz habe die Bundesregierung schon zweimal aufgefordert, den unter der großen Koalition neu gefassten Paragrafen im Strafgesetzbuch zu ändern. Es gebe auch Stellungnahmen von Vertretern aller drei Ampel-Parteien, dies tun zu wollen. Es sei aber noch nichts passiert. Es laufe «etwas schwerfällig», kritisierte Mertin. «Für die Betroffenen ist es aber nicht trivial.»
Lehrerin wollte Schülerin schützen und wird angeklagt
In dem aktuellen Fall gehe es um intime Aufnahmen, die eine 13-Jährige von sich gemacht und ihrem Freund geschickt habe. Dieser habe die Aufnahmen verteilt – und die Lehrerin habe dies erfahren. Daraufhin habe sie die Aufnahmen auch an sich schicken lassen, um die Mutter zu informieren und das Mädchen zu schützen. Da das Mädchen noch nicht 14 Jahre alt war, müsse die Staatsanwaltschaft jetzt ermitteln, sonst mache sie sich strafbar, so Mertin. Es geht um die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte.
Strafmilderung möglich
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach eigenen Angaben am 17. Juli Anklage beim Amtsgericht in Montabaur gegen die Frau erhoben. «Der Anklage liegt der gegen die Angeschuldigte gerichtete Vorwurf zugrunde, es unternommen zu haben, sich selbst und tatmehrheitlich hierzu einer anderen Person den Besitz eines kinderpornografischen Inhalts verschafft zu haben», teilte die Behörde mit. Allerdings habe sich die Angeschuldigte wohl «in einem vermeidbaren Verbotsirrtum» befunden, daher sei eine Strafmilderung möglich.
Der Minister regte an, «minderschwere Fälle» in den Paragrafen 184b einzuführen. Dann müsse die Staatsanwaltschaft solche Fälle nicht mehr vor Gericht bringen. An Lehrer und andere pädagogische Mitarbeiter appellierte der Minister, sich solche Aufnahmen nicht schicken zu lassen, sondern die Polizei zu verständigen, damit diese ermittle.