Blutige Messerattacken auf Mutter und Tochter: Revision gegen Urteil eingelegt

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Mann mit Messer vor einem Blaulicht
Foto: dpa Archiv

FRANKENTHAL. Das Frankenthaler Urteil zu zehneinhalb Jahren Haft gegen einen Angeklagten unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags ist noch nicht rechtskräftig.

Gegen den Richterspruch sei Revision eingelegt worden, teilte das Landgericht in der Pfalz am Dienstag mit.

Ein 29-Jähriger war am Montag verurteilt worden, weil er nach Ansicht des Gerichts 2022 in Speyer eine 16 Jahre alte Bekannte und deren Mutter erstechen wollte. Die Staatsanwaltschaft vermutet Eifersucht als Motiv des aus Afghanistan stammenden Beschuldigten.

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