TRIER. Am 17. August beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 83-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, Anfang des Jahres 2023 nachmittags in der Güterstraße in Trier einen Unfall an einem parkenden PKW verursacht zu haben, bei dem ein Sachschaden von ca. 2.000,- Euro entstanden sein soll. Der Angeklagte soll aus seinem Fahrzeug ausgestiegen sein, sich den Schaden angesehen haben und sodann weitergefahren sein, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen.
Zudem soll er gefahren sein, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, da diese ihm von der Straßenverkehrsbehörde im Jahr 2012 entzogen worden sein soll. (Quelle: Amtsgericht Trier)


















