Olewiger Weinfest: Geänderte Verkehrsführung, Taxenstände, zusätzliche Busse

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Foto: Vereinigung Trier-Olewiger Winzer

TRIER. Wegen des Olewiger Weinfestes vom 4. bis 8. August ändert sich die Verkehrsführung: Die Olewiger Straße ist zwischen den Einmündungen St.-Anna- und Hunsrückstraße von Freitag, 4. August, 17 Uhr, bis Dienstag, 8. August, 8 Uhr, für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zu- und Durchfahrt für Liefer- und Anliegerverkehre ist von jeweils einer Stunde vorher bis zum Ende des Events nicht möglich.

Es gibt folgende Zeitfenster für das Fest:

Freitag, 4., 18 Uhr, bis Samstag, 5., 2 Uhr,
Samstag, 5., 18 Uhr, bis Sonntag, 6., 3 Uhr,
Sonntag, 6., 14 bis 23 Uhr, und
Montag, 7., 18 Uhr, bis Dienstag, 8., 1 Uhr.

Für die Anwohner- /Lieferfahrzeuge besteht die eingeschränkte Anfahrtsmöglichkeit direkt nach diesen Zeitfenstern bis jeweils eine Stunde vor dem Wiederbeginn der Veranstaltung.

Auf der Umgehungsstraße ist zur Sicherheit der Festgäste das zulässige Höchsttempo auf 30 Stundenkilometer reduziert. In der Hunsrückstraße und entlang des südlich der Umgehung verlaufenden Gehwegs (Brettenbach bis Hunsrückstraße und Straße Im Brettenbach) gibt es zusätzliche Halteverbotszonen, die verstärkt überwacht werden.

Taxenstände für die Besucherinnen und Besucher werden eingerichtet an der Olewiger Straße und im oberen Brettenbachtal. Eine begrenzte Zahl von Parkplätzen gibt es an der Riesling-Weinstraße. Die Festgäste werden dringend gebeten, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Es gibt mit den Buslinien 91 und 98 wieder ein Zusatzangebot der Trierer Stadtwerke zum Weinfest. Weitere Informationen: www.swt.de.

Für die Anfahrt mit dem Rad zum Weinfest bietet der Rad- und Gehweg zwischen der Spitzmühle und dem Olewiger Ortskern eine komfortable Option. Die Bushaltestellen im Ortskern werden wegen des Weinfests von Donnerstag, 3., bis Dienstag, 8. August, 8 Uhr, nicht angefahren. Es gibt daher Ersatzhaltestellen an der Riesling-Wein-Straße. Die Feuerwehr- und Rettungszufahrten (Brettenbach, Olewiger Straße, Retzgrubenweg und Tiergarten) sind während des Weinfests frei zu halten. Unerlaubterweise abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn es erforderlich ist. (Quelle: Stadt Trier)

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