CDU: Einsatzmöglichkeiten von Bodycams bei Polizei stärker nutzen

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Die rheinland-pfälzische CDU-Opposition will die Einsatzmöglichkeiten von Bodycams bei Polizeieinsätzen erweitern. Sowohl Angriffe auf Polizisten als auch häusliche Gewalt nähmen zu, begründete der innenpolitische Sprecher Dirk Herber einen Gesetzesänderungsantrag seiner Fraktion zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz.

Der Antrag soll noch im Juli in den Landtag eingebracht werden. «Bodycams wirken deeskalierend und abschreckend», betonte Herber am Mittwoch in Mainz. Die datenschutzrechtlichen Bedenken der Ampel-Parteien für eine Ausweitung des Einsatzes von Bodycams teile er nicht. Herber sprach sich für eine Experten-Anhörung zu dem Thema aus.

Der Einsatz der Kameras in Wohn-, Arbeits- und Betriebsräumen müsse bei einer dringenden Gefahr für Leib und Leben erlaubt sein, sagte Herber, der selbst Polizist ist. Ob die gespeicherten Daten dann in ein Beweisverfahren eingebracht werden dürfen, müsse aber ein Richter entscheiden.

Moderne Bodycams ermöglichten zudem Prerecording. Dabei zeichne die Kamera in Dauerschleife auf und speichere ständig die letzten 60 Sekunden. Dieses Prerecording müsse – zumindest außerhalb von Wohnungen – erlaubt werden, um den Vorlauf eines Einsatzes zu dokumentieren, also die Frage, wie sich die Situation entwickelt habe.

Bei einem Schuss lösten die modernen Kameras automatisch aus. Auch dies sei ein Vorteil, der genutzt werden müsse, sagte Herber. Dann müssten Polizeibeamte in solchen gefährlichen Einsatzsituationen nicht erst händisch die Bodycam aktivieren, was wertvolle Zeit koste. Eine «Live-Übertragung» des Einsatzgeschehens in die Dienst- oder Leitstelle könne in schwierigen und besonders gefährlichen Lagen auch hilfreich sein. Auch Notärzte und Sanitäter könnten so wichtige Hinweise bekommen.

Die Nutzung der GPS-Standorterkennung – wenn die Bodycam eingeschaltet ist – erleichterte die Ortung der Einsatzkräfte und damit Koordination und Einsatzleitung. Daher müsse sie ermöglicht werden. Herber nannte Situationen als Beispiel, in denen der Beamte nicht mehr genug Zeit für einen Funkspruch oder die Angabe seines Standorts habe.

(Quelle: dpa)

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