Trier: OB und Jugendamt-Mitarbeiter auf Facebook beleidigt – 33-Jährige zu Bewährungsstrafe veurteilt

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Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

TRIER. Das Amtsgericht Trier hat eine zum Tatzeitpunkt 33-jährige Angeklagte aus Trier wegen Beleidigung in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verleumdung einen Strafbefehl erlassen, durch den die Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten mit Bewährung verurteilt worden ist.

Der Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, Ende des Jahres 2020 bis Anfang des Jahres 2021 im Zusammenhang mit Sorgerechtsverfahren vor dem Amtsgericht Trier in sozialen Netzwerken, insbesondere Facebook, in sechs Fällen beleidigende und in einem Fall davon zudem unwahre ehrenrührige Äußerungen getätigt zu haben.

Sie hat dabei insbesondere die zuständige Gerichtsperson, den Oberbürgermeister der Stadt Trier, die für das Jugendamt der Stadt zuständige Dezernentin und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts als „Verbrecher“ und „kriminelle Vereinigung“ bezeichnet.

Zudem hat sie bewusst wahrheitswidrig behauptet, dass diese Personen Kinder aus den Familien „rauben“ und „verkaufen“ würden, um damit Einnahmen für die städtischen Kassen zu generieren. Ebenfalls bezichtigte sie die zuständige Gerichtsperson wissentlich fälschlicherweise der Rechtsbeugung. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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10 Kommentare

  1. Unschuldig verurteilt, denn die Verantwortlichen haben sich von der betroffenen Person keine Datenschutzerklärung eingeholt.

    Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2016/679.

    Verstoß gegen Art. 4 Nr. 12 DSGVO, 5, 6, 7, 8, 9, 12 ff., 32, 33, 34 und 35 DSGVO.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Jugendamt ist rechtswidrig gewesen.

    Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist rechtswidrig!

    Die betroffene Person kann sich an das Verwaltungsgericht wenden, da durch die Verarbeitung von Daten, die eigenen Rechte verletzt wurden.

  2. @Timmi, woher willst du denn wissen, dass Datenerhebung und Datenspeicherung rechtswidrig waren? Kennst du den Fall und die Akten oder dreschst du Phrasen?

  3. Dass die Dame nicht Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, bedeutet keineswegs zwingend, dass sie irgendetwas “bewusst wahrheitswidrig” behauptet habe. Entsprechend sollte so etwas auch nicht behauptet werden. Dass Rechtsbrüche seitens der Jugendämter und der Familiengerichte bundesweite Normalität sind, dass sich mit dem staatlichen Raub von Kindern viel Geld verdienen lässt – all das ist jedenfalls wahr.

    • Vorschriften dürfen nie übersprungen werden. Und einer der Hauptvorwürfe gegen Jugendämter ist es, dass sie einerseits Gründe für Inobhutnahmen an den Haaren herbeiziehen, andererseits aber wegschauen, wenn Kinder mit Steinen auf Busse werfen (Hagen) oder schwer misshandelt / vernachlässigt werden.

  4. Skandal über Skandal in Deutschland. Nicht nur die Politik in DE ist katastrophal, sonder auch sein Justiz und Jugendämter. Deutschland misshandelt seine Kinder und Familien aufs schlimmste. Gruss aus der Schweiz.

  5. ich kann leider nur eines dazu sagen… ich kämpfe seit 10 Jahren darum mein eigen Fleisch und Blut sehen zu dürfen…. als Dankeschön darf ich trotz Wechselmodel, eine fremde Familie finanzieren…. nach dem Kindeswohl oder dem Willen des Kindes hat in all den Jahren nur jemand gefragt, wenn die Mama was wollte.
    Liebe.emanzipierte Frauenwelt…so wird das nix mit Gleichberechtigung…es geht seit langem nicht mehr um das Wohl unserer Kinder… lediglich die Kastration des deutschen Mannes (und ich komme aus der linken Ecke – nur meine Werte von früher sind heute auf der Rechten????).
    Und über die Willkür des Jugendamtes und deren tagesformabhängigen Entscheidungsneurotik kännte ich mittlerweile Bücher schreiben… trotz meiner Vergangenheit als staatlich anerkannter Erzieher, der 30 Kinder fremder Menschen in Zeiten des Personalmangel ALLEINE betreuen darf/muss, aber keine Ahnung hat, was das eigene Kind betrifft, kann ich nur sagen… es ist Zeit für Revolution! UND LIEBE DAMENWELT, die sich jahrelang hinter Juristereien versteckt haben… das wird nicht gut für Euch. Eure Kinder und auch Karma, werden EURE Rache sein… aber zu welchem Preis… dem Leid der Kleinen, unserer Erben und unserer “next/last” Generation!

    • Hierzu kann ich Ihnen nur zustimmen.
      Auch ich erlebe diesen Streitfall z.Zt. in meiner Familie.
      Es liegt immer im Ermessen des Jugendamtes wie solche Regelungen im Sinne ALLER geregelt werden.
      Oft ist bei den Zuständigen auf dem Jugendamt noch nicht angekommen, dass auch Väter eine Berechtigung haben ihre Kinder zu betreuen und in Obhut zu haben.
      Es gilt sehr oft noch die Vorstellung, Väter arbeiten, bezahlen und Mütter behalten die Oberhand über die Kinder.
      Das Schuldprinzip gibt es nicht mehr, gut so, für beide Seiten.
      Wenn eine Mutter Ausschau nach einem neuen Partner hält, die gemeinsamen Kinder nimmt und sagt, ich gehe und du musst zahlen … hier läuft etwas schief.
      Es gilt für MICH immer zum Wohle des Kindes.
      Wie kann ein Jugendamtmitarbeiter/in darüber urteilen und einen Vater davon ausschließen?

      • ” Wie kann ein Jugendamtmitarbeiter/in darüber urteilen und einen Vater davon ausschließen? ”

        Eventuell hilft es weiter wenn man generell genauer auf die doch sehr präzise deutsche Sprache achtet.

        Eltern werden da beispielsweise als “Erziehungsberechtigte” bezeichnet, Lehrer aber als “Erzieher”. Vielen Eltern ist in der Regel gar nicht bewusst, dass sie von ihrer Regierung lediglich das Privileg eines “Sorgerechts” zugesprochen bekommen und weitgehend rechtlos sind, wenn irgendwelche Behördenvertreter irgendetwas anders sehen.

        Vielen wird das erst dann bewusst, wenn – wie in dem traurigen Bericht des Posters “Baur” – der Staat klarmacht wer wirklich die Verfügungsgewalt über den eigenen Nachwuchs hat.

  6. Na wenn gegen Klimakleber, illegale Einwanderer, verschwendungssüchtige Politiker und linke Kriminelle mit der gleichen Konsequenz vorgegangen würde müsste uns hierzulande nicht bange sein.

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