Trier: 44 Fälle nachgewiesen – Amtsgericht verurteilt 21-jährigen Autoknacker

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Foto: dpa (Symbolbild)

TRIER. Das Jugendschöffengericht des Amtsgericht Trier hat einen 21 Jahre alten, bislang nicht vorbestraften Mann wegen Diebstahls in 13 Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung, versuchten Diebstahls in 31 Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Diebstahls in einem weiteren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

Das Gericht sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Angeklagte im Zeitraum zwischen dem 01.11.2022 und 16.01.2023 in insgesamt 44 Fällen in Trier jeweils die rechte hintere Scheibe eines parkenden Fahrzeugs eingeschlagen zu haben, um aus dem Fahrzeuginneren Sachen zu entwenden.

In 13 Fällen hatte er Erfolg und erlangte Geld und Gegenstände im Gesamtwert von 1.722,00 Euro (Einzelwerte zwischen 20,00 Euro und 600,00 Euro). Bei den Taten entstand an den Fahrzeugen Sachschaden in Höhe von insgesamt 18.970,00 Euro.

Die einzelnen Schadenssummen betrugen zwischen 150,00 Euro und 2.000,00 Euro.
Außerdem hat der Angeklagte am 18.01.2023 in der Netto-Filiale in der Treviris-Passage Lebensmittel und Hygienebedarf im Wert von insgesamt 20,00 Euro gestohlen.

Der Angeklagte hat im Laufe des Verfahrens die Taten weit überwiegend gestanden, was das Gericht zu seinen Gunsten berücksichtigt hat. Strafverschärfend hat das Gericht  insbesondere den hohen Schaden, die Vielzahl der Taten und die Tatsache, dass der Angeklagte zwei Fahrzeuge zweimal aufgebrochen hat, gewertet. Das Urteil ist rechtskräftig.

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