Halb so lange ins Gefängnis: Umrechnung von Geld- in Ersatzfreiheitsstrafe ändert sich

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Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ/MAINZ. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hat auf die neue Umrechnung einer Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe hingewiesen. «Künftig entsprechen zwei Tagessätze Geldstrafe einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Diese Änderung des Umrechnungsmaßstabs, die letztlich auf eine Anregung aus Rheinland-Pfalz zurückgeht, begrüße ich sehr», sagte der FDP-Politiker am Freitag in Koblenz.

Bei 30 Tagessätzen Strafe nur noch 15 Tage Ersatzhaft

Zuvor hatte das entsprechende Gesetz zur Überarbeitung des sogenannten Sanktionenrechts den Bundesrat passiert. Wer künftig beispielsweise zu 30 Tagessätzen verurteilt wird und dies nicht bezahlt oder bezahlen kann, muss in der Regel nur noch 15 und nicht mehr 30 Tage ins Gefängnis. Das Gesetz tritt voraussichtlich 2024 in Kraft.

«Ein Tag Freiheitsstrafe wiegt deutlich schwerer als die Einbuße eines Tageseinkommens», betonte Mertin. Außerdem leiste der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe in der Regel keinen Beitrag zur Resozialisierung des Betroffenen, belaste aber gleichzeitig die Justizvollzugsanstalten.

«In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird ein weiteres, sehr praxisrelevantes Thema aufgegriffen, nämlich die Präzisierung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt», sagte Mertin. «Dadurch sollte es gelingen, passgenauere Einweisungen zu erreichen und die bundesweit begrenzten Plätze in den Entziehungsanstalten effektiver nutzen zu können.»

Mit der Überarbeitung des Sanktionenrechts des Strafgesetzbuches (StGB) wird dem Ministerium zufolge auf aktuelle Entwicklungen reagiert. Zugleich sollen die Resozialisierung und Prävention sowie der Schutz vor Diskriminierungen gestärkt werden.

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