Auf einem Auge blind: Neue Imfpschadensklage gegen Biontech

Ein 58-Jähriger erblindet auf dem rechten Auge fast vollständig. Er glaubt, dass seine Corona-Impfung die Ursache dafür war. Nun hat die Verhandlung seiner Klage gegen Biontech in Rottweil begonnen.

4
Flaggen mit dem Logo des Biopharmaunternehmens wehen vor dem Hauptsitz. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild

ROTTWEIL. Vor dem Landgericht Rottweil hat am Montag die Verhandlung um eine Schadenersatzklage gegen Biontech begonnen. Ein 58-Jähriger wirft dem Unternehmen vor, einen gesundheitlichen Schaden von einer Corona-Impfung erlitten zu haben.

Er sei deswegen auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet. Der Zivilprozess ist einer der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Der 58-Jährige verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem soll festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird.

Seine erste Impfdosis erhielt der Mann im Mai 2021, die zweite im Juni. Schon einen Tag darauf habe er Wortfindungsstörungen und Konzentrationsprobleme gehabt, schilderte er vor Gericht.

Am Tag nach der Impfung habe er mit seiner Schwester gefrühstückt, sie hätten sich über die Fußball-Europameisterschaft unterhalten wollen. «Mir sind keine Namen mehr eingefallen zu unseren Spielern», schilderte der 58-Jährige vor Gericht. Diese Symptome seien zwar besser geworden, aber nicht vollständig weg. Später habe man einen Augeninfarkt bei ihm diagnostiziert. Dadurch sei seine Sehkraft inzwischen bei nur noch drei Prozent. Die gesundheitlichen Probleme schränkten ihn im täglichen Leben und bei Jobsuche ein.

Der Vorsitzende Richter erläuterte einige Überlegungen zu dem Fall – danach dürfte es schwierig für den Kläger werden, Erfolg zu haben. Unter anderem wies der Richter darauf hin, dass eine behördliche Zulassung für den Impfstoff vorlag. Sei das Nutzen-Risiko-Verhältnis positiv, bestehe kein Anspruch auf Schadenersatz.

Die Klägerseite argumentierte, beim Nutzen-Risiko-Verhältnis müsse der heutige Wissensstand berücksichtigt werden. Außerdem habe es nur eine vorläufige Zulassung für den Impfstoff gegeben, als sein Mandant geimpft worden sei, erklärte der Anwalt des 58-Jährigen. Danach sei der Impfstoff verändert worden.

Eine gütliche Einigung lehnte das Mainzer Unternehmen dem Richter zufolge bislang ab. Biontech hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet, wie eine Sprecherin vor der Verhandlung mitgeteilt hatte.

Nun wird im schriftlichen Verfahren weiterverhandelt. Eine Entscheidung könnte das Gericht Ende September verkünden. (Quelle: dpa)

Vorheriger Artikel++ Militärstandort Baumholder: Staatsanwaltschaft – Schuss auf US-Soldaten aus Notwehr ++
Nächster Artikel++ Eifel Aktuell: Vollsperrung auf A60 – Lkw mit Gasflaschen verunfallt in der Eifel ++

4 Kommentare

  1. Auch wenn er selber schuld ist.
    Ein gutes Beispiel warum Deutschland immer mehr zu einer defektenDemokratie mutiert:
    n Definition von Wolfgang Merkel, Hans-Jürgen Puhle, Aurel Croissant et al. sind defekte Demokratien „Herrschaftssysteme, die sich durch das Vorhandensein eines weitgehend funktionierenden demokratischen Wahlregimes zur Regelung des Herrschaftszugangs auszeichnen, aber durch Störungen in der Funktionslogik eines oder mehrerer der übrigen Teilregime die komplementären Stützen verlieren, die in einer funktionierenden Demokratie zur Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Kontrolle unabdingbar sind.“[2]
    Weitere Beispiele: ÖRR der nicht neutral ist, Verunglimpfung und Kriminalisierung Andersdenkender durch politische Funktionsträger usw.

  2. Und für alle, die es immer noch nicht kapiert haben:
    Die Corona-Pandemie war die bisher größte Veraxxxxxxg der Menschheitsgeschichte.
    🤣

  3. Der Mann kann den Prozess niemals gegen den millardenschweren Corona-Gewinner-Konzern gewinnen. Solange unser Rechtssystem die Beweislast dem, in der Regel haushoch finanziell unterlegenen Kläger/Opfer auferlegt, kann das keinenfalls zu dessen Gunsten beschieden werden, weil der nicht in der Lage ist, das Ganze bis zum Schluß durchzuziehen. Außerdem dürfen die Gerichte doch keine Präzedenzfälle schaffen. Wo kämen wir da hin? Biontech könnte doch unter Umständen seine Zelte im bunten Wunderland Rheinland-Pfalz abbrechen. Nö,nö, da werden die Damen und Herren Richter schon entsprechend „geimpft“ worden sein.

  4. Die richterliche Argumentation, die verabreichte Substanz habe ja eine behördliche Zulassung gehabt und deshalb sei ein Schadensersatz ausgeschlossen, ist hanebüchener Unsinn.
    Es gab schon früher Medikamente, die nach regulärer Zulassung im Rahmen der breiten Anwendung in der Praxis plötzlich gravierende Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen ausgelöst hatten und dann vom Markt genommen werden mussten; Haftung des Herstellers folgte. Im Fall der sogenannten „ Impfstoffe „ haben leider die verantwortlichen Behörden und Politiker die Hersteller von jeglicher Haftung befreit, so dass selbst im Erfolgsfall „ der Staat“- sprich der Steuerzahler für den Schaden aufkommen muss. Insofern wird die staatlich gelenkte Justiz alles tun, um eine Verurteilung des Herstellers zu vermeiden. Der Anwalt des Geschädigten täte besser daran, den Arzt , der die Spritzen verabreicht hat, zu verklagen.Mangelhafte Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen als Grund geht fast immer und wäre für die Ärzte, die „ mitgemacht „ haben, eine heilsame Lehre…

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.