Kreis Trier-Saarburg: Große Freude bei Einbürgerungsfeier – 52 Menschen erhielten Urkunde

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Somayeh Ameri-Sefideh (r.) erhielt die Einbürgerungsurkunde gemeinsam mit ihrem Mann Masoud Kahvandnia und der Tochter Setayesh. Landrat Metzdorf und die Migrationsbeauftragte des Kreises, Avin Youssef, gratulierten. Foto: Kreisverwaltung Trier-Saarburg

TRIER. 52 Menschen aus dem Kreis Trier-Saarburg war es ein echter Grund zu feiern: Landrat Stefan Metzdorf überreichte ihnen in der vergangenen Woche in der Kreisverwaltung ihre Einbürgerungsurkunde – und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.

„Ich gratuliere Ihnen herzlich und freue mich, dass Sie sich in unserem Landkreis wohl und heimisch fühlen“, sagte Landrat Metzdorf in seiner Begrüßungsrede. Er wünsche sich von allen, dass sie ihre Lebenserfahrung in die Gesellschaft einbringen, damit man den Kreis gemeinsam entwickeln könne.

Unterschiedliche Lebensgeschichten

Die Lebensgeschichten der neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind ganz unterschiedlich. In der vergangenen Woche wurden Menschen aus insgesamt 20 unterschiedlichen Ländern wie Syrien, Irland, Rumänien, den Philippinen und dem Libanon eingebürgert.

Einige von ihnen haben in ihrem Heimatland Krieg und Angst erlebt und wurden zur Flucht gezwungen. Andere sind wegen ihrer Arbeit oder der Liebe wegen nach Deutschland gezogen. Einige sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Für alle war die Einbürgerung aber ein großer Schritt, denn sie haben sich aktiv für die damit verbundenen Rechte und Pflichten entschieden.

Ob für Familien, Ehepartner oder Einzelpersonen – die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes anzunehmen ist ein nicht zu unterschätzender Schritt – auch mit zahlreichen formalen Notwendigkeiten.

Voraussetzungen sind vielfältig

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind vielfältig. Neben den Sprachkenntnissen muss unter anderem ein Einbürgerungstest erfolgreich bestanden werden. Weitere Voraussetzung ist die finanzielle Sicherung des Lebensunterhalts. Auch das Bekenntnis zu freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes wird verpflichtend in Form eines Eids bei der Einbürgerungsfeier abgelegt.

Rund 250 Einbürgerungen pro Jahr

Eine Einbürgerung muss bei der für den Wohnort zuständigen Verwaltung beantragt werden. Im Kreis Trier-Saarburg ist das die Einbürgerungsbehörde in der Kreisverwaltung. Rund 250 Menschen werden pro Jahr im Kreis eingebürgert. (Quelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg)

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