SAARBRÜCKEN. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Stundenlöhnen für Gefangene wird der umfangreiche Richterspruch im saarländischen Justizministerium geprüft. «Mit Blick auf die Kurzfristigkeit der Veröffentlichung des Urteils ist eine umfassende und abschließende Bewertung noch nicht möglich», teilte ein Sprecher der Behörde am Dienstag in Saarbrücken auf Anfrage mit.
Er erinnerte daran, dass das Urteil nicht das saarländische Landesrecht, sondern das Landesrecht anderer Bundesländer betreffe. «Auch insoweit wird seitens der Bewertung unseres Hauses grundsätzlich Zurückhaltung geboten sein.»
Da das Saarland «über ein schlüssiges Resozialisierungskonzept im hiesigen Strafvollzugsgesetz» verfüge, dürften viele Vorgaben des Urteils für das Bundesland bereits als gegeben angesehen werden, teilte der Sprecher mit.
Trotzdem werde das Justizministerium eine mögliche Erhöhung der Gefangenenentlohnung prüfen – im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts und im engen Austausch mit anderen Bundesländern. «Voraussichtlich wird dies bereits im Rahmen eines Ländertreffens der Fachabteilungsleiter im September 2023 erfolgen.»
Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten. Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind demnach verfassungswidrig. (Quelle: dpa)