Apotheker-Streik: Viele Apotheken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind zu

2
Foto: Sven Hoppe/dpa

MAINZ/SAARBRÜCKEN. Aus Protest gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung sind am Mittwoch viele Apotheken in Rheinland-Pfalz und im Saarland geschlossen geblieben. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hatte zu dem bundesweiten Protesttag aufgerufen.

Rund 90 Prozent der Apotheken in Rheinland-Pfalz beteiligten sich an der Aktion, sagte ein Sprecher des Landesverbandes am Mittwochmorgen in Mainz. Im Saarland sei die Situation nach seinen Informationen ähnlich.

Die Branche will mit dem Protesttag auf Personalnot und Mehraufwand wegen Lieferengpässen von Medikamenten hinweisen. Sie beklagt außerdem eine seit Jahren unzureichende Finanzierung und fordert deshalb Honoraranhebungen. Wer am Mittwoch dringend Medikamente brauche, könne Notdienst-Apotheken aufsuchen, die in beiden Ländern geöffnet seien. (Quelle: dpa)

Vorheriger ArtikelGarten- und Landschaftsbauer in Trier: IG BAU fordert “Inflationsausgleich plus X”
Nächster ArtikelLuxemburg: Männer versuchen, Festnahme von Dealer zu stoppen – Polizei setzt Pfefferspray ein

2 Kommentare

  1. Die verantwortlichen Minister haben das Gesundheitssystem binnen der letzten Jahre so runter gewirtschaftet, kein Wunder. Zudem haben sich auch einige Apotheken bereichert damals bei der Maskenabrechnung, genau wie die Testzentren.Und dann die leeren Versprechungen bzgl..Bonuse.
    Kein Wunder, das das Personal abwandert. Das ist auch auf anderen Gebieten.

  2. Jeder Wirtschaftswissenschaftler lernt es im ersten Semester: Planwirtschaft funktioniert nicht.
    Staatliche sozialistische Über-Regulierung führt immer in den Bankrott. Siehe DDR.
    Was mit der rot-grünen Merkel einst begann, setzt die Ampel potenziert fort, Deutschland wir zugrunde regiert.
    Zeit für die Notbremse.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.