Saarbrücken: Lkw rammt zweimal absichtlich Biker und bringt ihn zu Fall

0
Foto: dpa/Symbolbild

SAARBRÜCKEN. Heute gegen 10.30 Uhr sei ein 63 Jahre alter Mann mit seinem Motorrad auf der Wilhelm- Heinrich- Brücke in der Innenstadt von Saarbrücken befahren.

Hierbei habe er sich auf der rechten Fahrspur, um in Richtung A 620 zu fahren, eingeordnet. Hinter ihm sei ein LKW gefahren, welcher ihn zuvor bei einem Fahrspurwechsel übersehen habe. Der Motorradfahrer fuhr anschließend vor dem LKW und habe durch Hupen auf sich aufmerksam gemacht.

Beim Befahren der Auffahrt zur A 620 in Fahrtrichtung Saarlouis sei der Motorradfahrer dann plötzlich von dem LKW von hinten gerammt worden. Hierdurch sei er zwar ins Straucheln geraten, habe seine Fahrt jedoch fortsetzen können.

Anschließend habe der LKW Fahrer erneut Gas gegeben und den Motorradfahrer ein weiteres Mal von hinten gerammt. Nunmehr sei der Motorradfahrer erneut ins Straucheln geraten und mit dem Motorrad zu Fall gekommen. Zuvor habe er das Fahrzeug nach links gelenkt, weshalb er von dem LKW nach der Kollision zum Glück nicht erfasst worden sei.

Durch den Fall sei weder der Motorradfahrer verletzt noch das Fahrzeug augenscheinlich beschädigt worden. Lediglich durch die beiden Anstöße seien Eindellungen und Kratzer am Motorrad und Kennzeichen entstanden. Der Motorradfahrer sei anschließend dem LKW-Fahrer hinterher gefahren, um diesen durch Hupen und Handzeichen zum Anhalten zu bewegen, welcher seine Fahrt unbeeindruckt und durch Zeigen des Mittelfingers in Richtung A 620 fortgesetzt habe.

Der LKW habe ein ausländisches Kennzeichen gehabt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei sucht Zeugen.

Vorheriger ArtikelWittlich: Miese Missgeschick-Masche – Trickdiebinnen-Trio bestiehlt 68-Jährige
Nächster ArtikelVermisstensuche: 14-jährige Larissa aus dem Nordsaarland verschwunden

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.