SAARLOUIS. Das Jugendschöffengericht Saarbrücken hat am gestrigen Donnerstag, 11.05.23, vier Jugendliche bzw. junge Erwachsene wegen eines Raubdeliktes zu hohen Haftstrafen verurteilt. Die vier Täter hatten im Oktober 2022 im Wohngebiet „Vogelsang“ in Saarlouis einen jungen Mann brutal überfallen und ausgeraubt.
Die damalige 17-jährige Haupttäterin, die bereits im Vorfeld wegen Straftaten aufgefallen war, wurde im Zuge der ersten Ermittlungen in Untersuchungshaft verbracht.
Ebenso wurde nach weiteren Ermittlungen des Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Saarlouis der 16-jährige Hauptkomplize im November 2022 in Untersuchungshaft genommen. Dieser musste sich zudem vor Gericht wegen eines Angriffs auf einen Polizeibeamten verantworten.
Bei dem Raub auf den jungen Mann, der bei dem Überfall schwer verletzt wurde, waren zudem zwei 18-Jährige nachweislich beteiligt. Sie stellten sich nach einer Öffentlichkeitsfahndung der Polizei.
Das Gericht sprach für alle Täter eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung aus.
Die Haupttäterin wurde zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Ihr Hauptkomplize muss für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter und die beiden 18-jährigen Mittäter für jeweils zwei Jahre und sechs Monate.


















Zu diesen Urteilen kann ich als Leser nur staunen.
Es ist also doch möglich Straftäter zu Haftstrafen zu verurteilen, und ihnen nicht eine psychische Erkrankung oder andere Gründe zu attestieren, um sie auf freien Fuß zu setzen.
Manchmal scheint es doch noch Gerechtigkeit zu geben.
Dem Opfer vom Oktober 2022 nützt es allerdings nichts.