Jung-Stiftung vergibt hochdotierten Medizinpreis an Biontech-Mitbegründerin Türeci

1
Biontech-Mitbegründerin Özlem Türeci erhält in diesem Jahr den Jung-Preis für Medizin. Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa/Archivbild

HAMBURG. Die Hamburger Jung-Stiftung für Wissenschaft und Forschung vergibt heute ihre mit insgesamt 540.000 Euro dotierten Medizinpreise. Den Jung-Preis für Medizin erhält in diesem Jahr die Biontech-Mitbegründerin Özlem Türeci (56). Der Kieler Molekularbiologe Stefan Rose-John (68) wird für sein Lebenswerk gewürdigt, und der Leipziger Arzt Achmed Mrestani (31) als Nachwuchsforscher ausgezeichnet. Mit den Preisen ehre die Stiftung Projekte der Grundlagen- und weiterführenden Forschung von besonderer klinischer Relevanz, hieß es.

Türeci werde am Freitag auf einem Symposium über die Erschließung der mRNA-Technologie zur Entwicklung neuartiger Therapien und Impfstoffe sprechen. Auf derselben Veranstaltung ist ein Vortrag von Rose-John über die Therapie von Autoimmunerkrankungen geplant. Mrestani soll neue Behandlungsansätze bei Epilepsie- und Migräneerkrankungen vorstellen.

Die Jung-Stiftung für Wissenschaft und Forschung mit Sitz in Hamburg wurde 1967 von dem Unternehmer Ernst Jung gegründet. Ihre drei Medizin-Auszeichnungen vergibt sie jährlich. Sie zählen zu den höchstdotierten Medizinpreisen Europas. (Quelle: dpa)

Vorheriger Artikel+++ lokalo.de Blitzer-Service am Donnerstag: Hier gibt es heute Kontrollen +++
Nächster ArtikelRheinland-Pfalz-Tag mit Max Mutzke, ClockClock und Juli

1 Kommentar

  1. Diese Biontec-Macher bekommen die hochdotierten Preise und staatliche Förderungen nur so nachgeschmissen. Ich denke, dass es sich um deren selbstgewählten Job handelt, den sie sich mit horrenden Geschäftsgewinnen fürstlich entlohnen. Wo bleibt der Förderpreis für unseren freundlichen Postboten oder andere Niedriglöhner?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.