Rheinland-Pfalz: Pilotprojekt erfolgreich – “Handy-Blitzer” sollen nun dauerhaft eingeführt werden

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Eine Monocam zur Aufzeichnung von Handysündern steht auf einer Brücke über der A602 bei Kenn. Foto: Harald Tittel/dpa/Archivbild

MAINZ. Das Land Rheinland-Pfalz will als erstes Bundesland die sogenannten „Monocams“ einführen und die Handynutzung am Steuer am dauerhaft überwachen. Wie Innenminister Ebling am Montag mitteilte, sei das im letzten Jahr gestartete Pilotptojekt ein Erfolg gewesen.

„Wir haben herausgefunden, dass durch unseren neuen Ansatz die Anzahl der Ablenkungsverstöße in den Testphasen in Trier und Mainz mindestens halbiert wurde“, so Innenminister Ebling am heutigen Montag in Mainz. Deshalb wolle man mit der nächsten Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetztes einen Vorschlag erarbeiten, der den dauerhaften Einsatz der Monocam ermögliche. Wie Ebling sagt, soll dieser Schritt noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.

Über 300 Verstöße in Trier

Die Kamera war von Juni 2022 an je drei Monate in Trier und in Mainz eingesetzt worden. Alleine ein Trier wurden an insgesamt 46 Kontrolltagen 327 Verstöße festgestellt. Ziel sei es nun, künftig jedes Polizeipräsidium in Rheinland-Pfalz mit einer Monocam auszustatten. Wie Matthias Emmerich, Leiter der Projektgruppe „Monocam“ sagt, rechne man mit 30.000 Euro pro System.

Das in den Niederlanden entwickelte System Monocam erkennt in einem Livestream, wenn ein Pkw- oder Lkw-Fahrer zum Smartphone oder Tablet greift und macht dann automatisch ein Foto. Die Bilder werden anschließend von geschulten Polizisten an einem mit der Kamera verbunden Computer ausgewertet, denn nicht alle Aufnahmen sind eindeutig. Wer mit Handy am Steuer überführt wird, muss ein Bußgeld von 100 Euro bezahlen und bekommt einen Punkt beim Fahreignungsregister in Flensburg.

Geknipste Autofahrer hatten sich gegen ihre 100-Euro-Strafen vor Gericht gewehrt – bisher vergeblich. Das Amtsgericht Trier hatte festgestellt, dass es zwar keine Rechtsgrundlage für den Einsatz des neuen Geräts gegeben habe. Dennoch dürften die vorgelegten Beweise für unerlaubte Handy-Nutzung am Steuer vom Gericht verwertet werden.

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