BITBURG. Die Stadt Bitburg ist zurzeit dabei, das gemeinsam mit der Bevölkerung und Fachbüros erstellte Radverkehrskonzept zu verwirklichen. Das Bitburger Konzept ist so vorbildlich, dass Bundesverkehrsminister Volker Wissing und Landes- Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt persönlich die Förderurkunde an Bürgermeister Joachim Kandels überreicht haben.
Im Zuge der Verwirklichung werden auf zahlreichen innerstädtischen Straßen Schutzstreifen markiert, die für Radfahrende die Fahrt durch Bitburg sicherer machen sollen. Für die markierten Streifen hat die Straßenverkehrsordnung einfache Regeln:
Was ist ein Fahrradschutzstreifen?
Unter einem Fahrradschutzstreifen ist ein Bereich der Fahrbahn zu verstehen, der durch gestrichelte Linien abgetrennt ist und vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung steht. Die Fläche ist entsprechend gekennzeichnet.
Dürfen Fahrzeuge auf dem Fahrradschutzstreifen halten oder parken?
Das kurzeitige Halten und Parken ist nicht gestattet. Hier stellt die Stadt zusätzlich noch eine entsprechende Beschilderung auf.
Darf der Fahrradschutzstreifen überfahren werden?
Grundsätzlich gilt: der Fahrradschutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten und darf von anderen Fahrzeugen nur in Ausnahmen überfahren werden. Allerdings ist der Schutzstreifen durch eine gestrichelte Linie markiert und darf deshalb bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um dem Gegenverkehr auszuweichen, um abzubiegen oder ein Hindernis zu umfahren. Durch das Befahren darf der Radverkehr natürlich nicht gefährdet werden.
Wenn alle diese wenigen, einfachen Regeln beachten, steht einem einvernehmlichen Miteinander von Rad- und sonstigem Fahrzeugverkehr in Bitburg nichts im Wege.
(Quelle: Stadt Bitburg)