TRIER. Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat die Polizei heute in Trier wieder mehrere CBD-Shops durchsucht.
In den Geschäften werden cannabishaltige Hanfprodukte verkauft. Die Staatsanwaltschaft wirft den Betreibern der Shops vor, „unerlaubt mit Betäubungsmittel Handel zu treiben„.
In einer Mitteilung äußerte die Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass die in den Läden verkauften Produkte auch den Wirkstoff THC in geringer Konzentration enthielten. Bei den Produkten handele es sich daher um verbotene Betäubungsmittel. Die Staatsanwaltschaft Trier führt deshalb in vier Fällen ein Ermittlungsverfahren.
Bereits vor vier Jahren gab es in zwei der vier Shops Durchsuchungen und Anklagen der Staatsanwaltschaft wegen dem Verkauf von Cannabidiol(CBD)-haltigen Hanfprodukten.
Wie ein Betreiber eines Shops gegenüber dem SWR mitteilte, handele es sich bei den Laden-Durchsuchungen um eine reine Schikane seitens der Staatsanwaltschaft. Ein Gutachten hätte damals bestätigt „dass nur zwei seiner Produkte einen geringen THC-Wert gehabt hätten, der aber keinen Rausch verursacht hätte“.
Trotzdem hätte er bisher weder die beschlagnahmte „legale“ Ware im Wert von 15000 Euro zurückbekommen, noch gäbe es nach der Anklage vor vier Jahren bisher einen Verhandlungstermin.















