TRIER. Der ursprünglich für den 22. März 2023 vorgesehenen Baubeginn an der B 51 zwischen Hohensonne und Neuhaus verschiebt sich auf Grund einer Änderung in der Baudisposition der ausführenden Firma auf den 3. April 2023. Dies teilte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in dieser Woche mit.
Demnach werden die entsprechenden „verkehrssichernden Maßnahmen“ erst in der Woche vom 3. bis 6. April 2023 eingerichtet. So wird beispielsweise zur Trennung des Verkehrsraumes vom Baubereich eine Betongleitwand aufgestellt, um die Sicherheit der Bauarbeiter zu gewährleisten. Diese Arbeiten sowie das Aufbringen der Baustellenmarkierung müssen unter halbseitiger Sperrung mit Lichtzeichenanlage erfolgen. Hierbei kann es zu Behinderungen durch evtl. Rückstauungen kommen.
Die Verkehrsführung während der eigentlichen Bauarbeiten erfolgt dann ohne Lichtsignalanlage mit jeweils einer Richtungsfahrspur.
Bei den Sanierungsarbeiten handelt es sich um den Abschnitt zwischen der Ortsumgehung Hohensonne und dem kreuzungsfreien Anschluss bei Neuhaus. Bedingt durch den sehr hohen Schwerverkehrsanteil von ca. 20 % sind Schäden im Fahrbahnoberbau entstanden, die eine Erneuerung der Asphaltbinder- und –deckschicht erforderlich machen.
Bauzeit etwa drei Monate
Um einen reibungslosen Verkehrsfluss in der Bauzeit zu gewährleisten, wird eine Verkehrsführung auf der bestehenden B 51 ermöglicht. Dafür wird die vorhandene Fahrbahn zunächst um bis zu 2,90 m verbreitert. Durch diese relativ zeitintensive Maßnahme wird ermöglicht, dass der Verkehr jeweils mit einer Fahrspur in jede Richtung ohne Lichtzeichenanlage durch die Baustelle geführt werden kann. Somit dürften die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer überschaubar sein. Umleitungen sind nicht notwendig. Bereits jetzt kündigen Hinweistafeln den baldigen Baubeginn an.
Umleitung nicht möglich
Durch die hohe Verkehrsbelastung wäre eine halbseitige Verkehrsführung mit Lichtzeichenanlage ohne lange Rückstauungen nicht möglich. Eine Umleitung über klassifizierte Straßen ist ohne kilometerlange Umwege ebenfalls nicht möglich. Daher hat sich der LBM Trier für die zuvor erwähnte Verkehrsführng ausgesprochen.
Probestrecke für temperaturabgesenkten Asphalt
Wie der LBM mitteilt, ist die vorgenannte Strecke ist eine Probestrecke für temperaturabgesenkten Asphalt gem. ARS 9/2021. Voraussichtlich ab 2025 soll ein neuer Arbeitsplatzgrenzwert für die Heißverarbeitung von Walzasphalt gelten. Der derzeitige Grenzwert für Aerosole und Dämpfe aus Bitumen von 15 mg/m3 soll dann auf 1,5 mg/m3 Luft reduziert werden. Dies soll aus Gründen des Arbeitsschutzes passieren.
Um möglichst repräsentative Erfahrungen machen zu können, sind die Straßenbauverwaltungen durch das Bundesministerium aufgefordert worden, entsprechende Probestrecken hierfür zu benennen. Beim LBM Trier wurden in 2022 bereits die beiden Maßnahmen B 50, Herforst – Binsfeld, und B 51, Estricher Hof, als solche Probestrecken gebaut. In den Jahren 2023 und 2024 werden weitere folgen.
Die Kosten für diese Baumaßnahme betragen rund 1 Mio. Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen.












