TRIER. Am 14.3. beginnt am Amtsgericht Trier ein Strafverfahren wegen Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem zum Tatzeitpunkt 32-jährigen Angeklagten aus Trier vor, im August 2022 eine Fahrradfahrerin verletzt zu haben.
Der Angeklagte soll die im Bereich des Trierer Weinstands mit ihrem Fahrrad fahrende Geschädigte aus Verärgerung umgestoßen haben, wodurch diese sich eine Impressionsfraktur im Knie zugezogen haben soll, die sie mehrere Wochen lang gesundheitlich eingeschränkt haben soll. (Quelle: Amtsgericht Trier)
Also der junge Mann ist angeklagt wegen *gefährlichen Eingriff in den strassenverkehr*..
Straßenverkehr auf dem Hauptmarkt..ganz toll …da ist Fahrradfahren verboten … und wenn man einem kleinem kind hinterlassen muss wer denkt den dann an einen Radfahrer der überhaupt nicht da sein darf … also bitte …
Er hätte sich ja festkleben können…..
Anklage wegen Körperverletzung ist ok, aber mehr nicht, wenn die Frau außerhalb der erlaubten Zeiten gefahren ist.
Von der Spezies gibt’s ja jede Menge in Trier, in der FGZ, auf Gehwegen und ohne Beleuchtung.
Merkt man bekifft aber vielleicht gar nicht?