Versuchter Totschlag: Gericht lehnt Prozesseröffnung gegen Ärztekammer-Präsidenten ab

0
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

SAARBRÜCKEN. Das Landgericht Saarbrücken hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Präsidenten der Ärztekammer des Saarlandes abgelehnt.

Hintergrund der Entscheidung der Schwurgerichtskammer seien «rechtliche Gründe», sagte der Sprecher des Landgerichts am Donnerstag. Es fehle an tatbestandlichen Voraussetzungen, die die Strafbarkeit begründeten. Zuvor hatte die «Saarbrücker Zeitung» darüber berichtet.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte den Kammer-Präsidenten im März 2022 wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt.

Demnach sollte er Informationen zu schweren Erkrankungen eines Pathologen nicht an die Approbationsbehörde weitergegeben und so «billigend in Kauf genommen haben, dass Patienten auf Grund unterlassener oder nicht indizierter Behandlungen zu Tode kommen würden», hieß es von der Anklagebehörde. Die Ärztekammer hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Vorheriger ArtikelRheinland-pfälzischer Landtag lehnt Antrag für höhere Besoldung an Grundschulen ab
Nächster ArtikelOpposition schlägt Alarm: “Rund-um-die-Uhr-Notarztversorgung” in RLP nicht mehr gewährleistet

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.