TRIER. Am 23.1. beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess gegen ein Mitglied der Reichsbürgerszene, u.a. wegen zahlreicher Beleidigungen, sowie Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 51-jährigen, vielfach auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Trier folgendes zur Last: Der Angeklagte soll der Reichsbürger-Szene angehören.
Seit Februar 2022 soll der Angeklagte mehrfach Polizisten als „Verbrecher“ oder „Schwerverbrecher“ bezeichnet haben, deren angebliche Verbrechen mit der Todesstrafe geahndet werden sollten. Ebenso habe er auf verschiedene Weise die Existenz der Bundesrepublik Deutschland geleugnet.
Weiterhin soll er wegen eines Streits seiner damaligen Nachbarn den Polizeinotruf gewählt und dabei fälschlicherweise eine tätliche Auseinandersetzung behauptet haben.
Im Nachgang hierzu habe er die anwesenden Polizisten zu Unrecht verschiedener Straftaten, insbesondere „Verfolgung Unschuldiger“, „Unterlassener Hilfeleistung“ und „Strafvereitelung im Amt“ bezichtigt.
Weiterhin soll er auf seinem Facebook-Account das Bild einen Davidsstern mit der Aufschrift „Nicht geimpft – Mensch 2. Klasse“ sowie ein Bild, das den Eingang des ehemaligen Konzentrationslagers Ausschwitz mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ zeigt, veröffentlicht haben.
Dort soll er auch beleidigende Äußerungen über die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Katrin Göring-Eckardt veröffentlicht haben.
Darüber hinaus soll er einen Mitarbeiter des Zensus als Volksverräter und Hurensohn bezeichnet und ihn mit den Worten „Du kassierst eine Unze Blei“ dazu genötigt haben, ihn aus dem Pool der zu Befragenden herauszunehmen.
Außerdem soll er aus Wut über die Gebühr für den von ihm beantragten vorläufigen Personalausweis Mitarbeiter der Stadtverwaltung Trier als Hurensöhne bezeichnet haben und gedroht haben, diese zu erschießen.
Des Weiteren soll der Angeklagte auf seinem Facebook–Account bei zwei Gelegenheiten den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine unterstützt haben, indem er den ukrainischen Präsidenten mit Nazi-Symbolen dargestellt haben soll und den russischen Präsidenten aufgefordert haben soll, eine „ganz kleine Atombombe“ auf den Reichstag in Berlin abzuwerfen.
Darüber hinaus soll der Angeklagte, der derzeit unter Führungsaufsicht steht, deren dort erteilten Weisungen nicht nachgekommen sein, wobei er insbesondere entgegen den Weisungen Alkohol konsumiert und nicht an den angeordneten Abstinenzkontrollen teilgenommen haben soll. Außerdem soll er den Kontakt zur Bewährungshilfe nicht eingehalten haben. (Quelle: Amtsgericht Trier)
Also das Dresden noch mal bombardiert werden soll, haben Grüne auch schon gefordert. Wenn die das dürfen…..
Und bei der Latte an Straftaten kann es höchstens Freispruch geben. Geht doch bei unseren Goldstücken auch…..
This.
„Impfen macht frei“
Jens Spahn: „Wir impfen uns unsere Freiheit zurück.“ Sic
„Des Weiteren soll der Angeklagte auf seinem Facebook–Account bei zwei Gelegenheiten den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine unterstützt haben, indem er den ukrainischen Präsidenten mit Nazi-Symbolen dargestellt haben soll und den russischen Präsidenten aufgefordert haben soll, eine „ganz kleine Atombombe“ auf den Reichstag in Berlin abzuwerfen.“
Das war sicher kriegsentscheidend und hat den russischen Durchbruch ermöglicht.
@Negan @ Kawumm @ Weber und die Anderen
Was ist denn los mir Euch? Wo bleiben denn die relativierenden und verharmlosenden Kommentare?
Das ist doch genau Eurer Ding hier? Oder ist die Blase geplatzt…
@ PAPA …äääääh Elternteil . WATT has´n Dau füren Problem ? Meine Blase ich nicht geplatzt sondern nur schwach .
dann wird er wohl in den Bau dürfen wenn er so laut danach schreit…. spart dem armen Kerl ja Heizkosten…
Das Einzige was schade ist:
Der Staat, den er ablehnt, bzw. dessen Bürger, die er wohl als „Personal der Deutschland GmbH“ sieht, müssen nun für seinen Knastaufenthalt bezahlen…
Solche Typen müssten im Knast für ihren Aufenthalt aufkommen / arbeiten! … ggf. könnten ja auch die Leute die ihn hier so beschützend verteidigen auch gerne für den Typen aufkommen.
„…für den von ihm beantragten vorläufigen Personalausweis…“
Ähhh, kann mich mal jemand aufklären? Was will ein Bürger, der die Bundesrepublik als Staat ablehnt, mit einem Ausweis der „Deutschland- GmbH“?
Für mich mal wieder ein Beweis, was für Vollpfosten das sind. Wahrscheinlich hat er auch nichts dagegen, von der besagten GmbH finanziell unterstützt zu werden (wurde früher, glaube ich, mal Hartz IV genannt).
Vielleicht bist aber auch Du der Vollpfosten und der genannte ist gar kein Reichsbürger, sondern einfach ein alkoholkranker Mensch der einen Betreuer brauchte?
Da es aber opportun in grünen Zeiten ist jeden Abweichler zum Reichsbürger zu erklären ist das natürlich eine gute Gelegenheit, mal wieder die Propagandakeule zu schwingen.
Die Montagsspaziergänger waren ja auch alles Nazis, wir erinnern uns, gell.
Ansonsten gehört es zum Wesen der Demokratie, dass man den Staat, in dem man lebt auch ablehnen kann.
Gruss von Peter, der sich seine Freiheit nicht erimpfen musste sondern sie immer hat und hatte und in Coronazeiten einfach über einen Flughafen im benachbarten Ausland in Urlaub geflogen ist ohne sich um irgendwelche idiotische Testvorgaben zu scheren.
Wusste garnicht, das eine polische Gesinnung zu haben, ein Tatvorwurf ist. Artikel 3 GG verbietet solche Benachteiligungen!
Zwei Dinge sind unendlich : das Universum und die Dummheit der Menschen…. beim ersten bin ich mir noch nicht sicher (a. Einstein)
Paragraph 3 GG schützt Aussagen nur solange sie keine Straftat darstellen (Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung etc. ) es ist schade und prägnant dass es manche Leute gibt die auch hier durch Halbwissen und unrichtige Aussagen … ob durch böse Absicht, wieder besseres Wissen oder durch kognitive Schwäche oder Herdentrieb einer … sagen wir organisierten Hetztruppe… immer noch solchen Schwachsinn als Köder für dummes Gedankengut absondern ..