TRIER. Am 23.1.2023 beginnt vor der 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier runter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt ein Strafprozess wegen schweren Bandendiebstahls.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last, in der Zeit vom 13.6.2022 bis 15.8.2022 nachts in Trier und andernorts durch fünf rechtlich selbstständige Handlungen, jeweils gemeinschaftlich handelnd als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstahl verbunden haben soll, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds fremde bewegliche Sachen einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Zur Ausführung der Taten sei er in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum eingebrochen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll.
Der Angeklagte und mindestens sechs bislang noch nicht abschließend identifizierte, männliche Mittäter sollen spätestens zu Beginn des Tatzeitraums den gemeinsamen Tatentschluss gefasst haben, sich im Rahmen einer gemeinsamen und arbeitsteiligen Vorgehensweise durch wiederkehrende Einbrüche in metallverarbeitende Betriebe und dem damit einhergehenden Diebstahl von Metall und dessen anschließendem Weiterverkauf eine dauerhafte Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Innerhalb der Gruppierung sollen den einzelnen Personen verschiedene Aufgaben zugewiesen worden sein, die teilweise von Tat zu Tat gewechselt haben sollen (Späher, Fahrer/Transporteur, Personen, die die jeweilige Tatörtlichkeit betreten haben sollen und sich Zutritt zum Tatobjekt verschafften).
Durch die Taten 1, 3, 4 und 5 soll der Angeklagte gemeinsam mit seinen Mittätern Diebesgut im Gesamtwert von 150.000 Euro erlangt haben. (Quelle: Landgericht Trier)