TRIER. Am morgigen Donnerstag, 12.1.2023, beginnt am Amtsgericht Trier eine Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem illegalen Kraftfahrzeugrennen.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 33-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, am 28.6.2022 auf der B 53 von Ehrang nach Trier sich mit hoher Geschwindigkeit einer Polizeikontrolle entzogen zu haben, da er über keinen Führerschein verfügt haben soll. Der Angeklagte habe ein Anhaltesignal einer Polizeistreife erhalten und sei zunächst in eine Parkbucht gefahren. Als die Polizeibeamten aus dem Streifenwagen ausgestiegen seien, soll der Angeklagte wieder angefahren sein.
Eine weitere Polizeistreife soll auf der Bonner Straße ihr Fahrzeug quer gestellt haben, um den Angeklagten zu Anhalten zu zwingen. Dieser habe zunächst auf das Streifenfahrzeug zugehalten und sei dann rechts über den Gehweg vorbeigefahren. Dabei habe er eine Geschwindigkeit von ca. 100 km/h gehabt. Sodann soll er in der Bonner Straße und in der Kölner Straße weitere Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn überholt haben. Er habe dann an der Viktoriastraße noch eine Verkehrsinsel überfahren haben und sei aus dem Sichtfeld der Polizeibeamten gelangt. Sein Fahrzeug soll später in einer anderen Straße verlassen aufgefunden worden sein. (Quelle: Amtsgericht Trier)

















