MAINZ. Alternativ zur Betreuung von Menschen, die ihre Angelegenheiten aus körperlichen oder seelischen Gründen nicht mehr selbstständig wahrnehmen können, wird es in Rheinland-Pfalz eine neue Möglichkeit geben.
In bis zu zwei Städten und vier Landkreisen kann auch eine erweiterte Unterstützung eingerichtet werden. «Die modellhafte Umsetzung der erweiterten Unterstützung soll dazu beitragen, dass in geeigneten Fällen die größtmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung für die Betroffenen erreicht werden kann», erklärte Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) am Donnerstag in Mainz.
Dazu können die örtlichen Behörden Betreuungsvereine oder berufliche Betreuer beauftragen. Rechtliche Grundlage bildet das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Änderung betreuungsrechtlicher Vorschriften, das ebenso wie das bundesweite Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
Nicht mehr das „Wohl“, sondern „Wunsch und Wille“ im Mittelpunkt
«Das Thema der rechtlichen Betreuung betrifft viele Menschen und kann jeden von uns treffen», erklärte Schweitzer. Die Gründe könnten vielschichtig und komplex sein, etwa ein hohes Lebensalter, eine Krankheit oder eine Behinderung. Mit der Reform des Betreuungsrechts werde eine neue Perspektive eingenommen: «Nicht mehr das «Wohl» des Betreuten, sondern der «Wunsch und Wille» des Betreuten bilden den Kern des neuen Betreuungsrechts», sagte Schweitzer.
Die erweiterte Unterstützung bezeichnete der Minister als einen sinnvollen Ansatz zur Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz. Der Bundesgesetzgeber habe dabei Neuland betreten. «Das Instrument der erweiterten Unterstützung werden wir daher zunächst in verschiedenen Kommunen modellhaft erproben.»