IDAR-OBERSTEIN. Mit Beginn der „dunklen Jahreszeit“ kommt es vermehrt zu Wildunfällen. Wer insbesondere in ländlichen Regionen mit dem Auto an Wäldern entlangfährt, sollte stets mit Wildwechsel rechnen, heißt es von der Polizeiinspektion Idar-Oberstein. Vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung wechselt Wild vermehrt die Fahrbahn. Grundsätzlich sollte man dennoch zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wild auf der Fahrbahn rechnen und seine Fahrweise entsprechend anpassen. An Stellen, die mit dem Verkehrszeichen 142 (Achtung Wildwechsel) gekennzeichnet sind, ist mit einer erhöhten Wildwechselgefahr zu rechnen.
Die Polizei rät, vorausschauend zu fahren und die Geschwindigkeit den Fahrbahn- und Sichtverhältnissen anzupassen. Auf die Fahrbahnränder muss besonders geachtet werden. Wenn ein Tier auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand bemerkt wird, empfiehlt es sich, abzubremsen. Das Fernlicht sollte dann ausgeschaltet werden, da den Tieren durch das helle Licht die Orientierungsmöglichkeit genommen wird und diese meist auf der Fahrbahn stehen bleiben. Man kann versuchen, das Tier durch Hupen zu vertreiben. Ist eine Kollision mit dem Wild unvermeidbar, muss auf die Bremse getreten werden. Um schwerwiegendere Unfallfolgen zu vermeiden, sollte nicht versucht werden, auszuweichen! Eine Kollision mit einem Baum oder gar dem Gegenverkehr hat verheerendere Folgen als eine mit einem Tier. Zudem ist zu beachten: Quert ein Tier die Fahrbahn folgen oft noch weitere Tiere!
Was ist nach einem Wildunfall zu tun? Die Unfallstelle muss abgesichert werden. Das bedeutet: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. An dieser Stelle wird geraten, die Warnweste(n) in der Fahrgastzelle aufzubewahren, um diese griffbereit zu haben und diese bereits im Fahrzeuginneren anziehen zu können. So ist man, insbesondere bei Dunkelheit, schon beim Verlassen des Fahrzeugs gut zu erkennen. Sind Menschen verletzt, ist der Notruf 112 zu wählen und erste Hilfe zu leisten. Die Polizei muss über den Wildunfall verständigt werden, denn die Polizei (ggf. auch der zuständige Jäger/Jagdausübungsberechtigte) stellt bei Bedarf eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus. Gegebenenfalls sollte die Fluchtrichtung des verletzten Tieres mitgeteilt werden, um dem zuständigen Jagdpächter die Suche nach dem verletzen Wild zu erleichtern.
Verletzte Tiere sollten nicht angefasst werden. Tote Tiere sind aufgrund der möglichen Infektionsgefahr bestenfalls nur mit Handschuhen anzufassen und entfernen nach Möglichkeit von der Fahrbahn zu entfernen, um die Gefahrenstelle für andere Verkehrsteilnehmer zu beseitigen. Es ist zu beachten, dass die Mitnahme des Kadavers bzw. des Wildtieres ggf. strafbar ist. Auch besteht eine Meldepflicht von Wildunfällen. Wird ein Wildunfall nicht gemeldet, kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen.