Mitgliedschaft in Terror-Vereinigung: Gericht fällt Urteil über IS-Rückkehrerin aus Idar-Oberstein

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Die Fahne der Terrormiliz IS. Foto: dpa/Archivbild

IDAR-OBERSTEIN/KOBLENZ. Eine IS-Rückkehrerin aus Idar-Oberstein hat eine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung bekommen.

Damit bleibt sie auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilte sie am Donnerstag laut einer Sprecherin wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Hinsichtlich des ebenfalls angeklagten Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bekam die heute 27-jährige Deutsche einen Teilfreispruch.

Ihr war die Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) vorgeworfen worden. Die junge Frau war in dem am 8. September begonnenen Prozess laut der OLG-Sprecherin geständig. Die 27-Jährige war im März am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Sie gehörte zu einer größeren Gruppe, die die Bundesregierung aus einem kurdischen Gefangenenlager in Nordostsyrien zurückgeholt hatte.

Die Frau war 2014 als 19-Jährige mit ihrem Bruder und dessen Ehefrau sowie ihrer Schwester von Idar-Oberstein nach Syrien gereist, um die IS-Terrormiliz zu unterstützen.

Seit 2019 wurde sie von kurdischen Kämpfern festgehalten. Ihr Bruder wurde laut dem OLG bei Kämpfen getötet. Aus der Gruppe wurde bereits im März 2021 eine Frau vom OLG Koblenz rechtskräftig zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das neue Urteil vom Donnerstag ist nicht rechtskräftig. Während die Verteidigung auf Rechtsmittel verzichtet hat, prüft die Staatsanwaltschaft noch, ob sie diese einlegt, wie die OLG-Sprecherin erklärte.

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