TRIER. Bereits im August war eine von der Stadt Trier mit einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragte Kanzlei zu dem Ergebnis gekommen, dass dass das Bürgerbegehren zum Erhalt des Exhauses unzulässig sei (lokalo berichtete). Dieser Einschätzung hat sich der Trierer Stadtrat nun angeschlossen.
SPD, CDU, FDP, UBT und AFD folgten der Empfehlung der Stadtverwaltung, das Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen für unzulässig zu erklären. Linkspartei, die Fraktion sowie vier Mitglieder der Grünen stimmten dafür, während der Rest der Grünen-Fraktion sich enthielt.
Das Aktionsbündnis „Exhaus bleibt!“ will nun juristisch gegen die Entscheidung vorgehen.
Ja wer hört denn schon auf ein Bürgerbegehren? Politikerbegehren wird hier nur akzeptiert