++ Kabinettsbeschluss: “Bürgergeld” soll Hartz IV ablösen – das ändert sich jetzt konkret! ++

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Foto: dpa-Archiv/Symbolbild

BERLIN. Hartz IV ist bald Geschichte – Das neue Bürgergeld löst es am 1. Januar 2023 ab. Mit der Reform gibt es ebenfalls mehr Geld. Auch die Inflation soll per neuem Beschluss ausgeglichen werden.

Der Regelsatz für das künftige Bürgergeld soll nach Plänen für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat betragen. Damit wird der bisherige Hartz-IV-Satz ab dem 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro erhöht. Aktuell beträgt der Hartz-IV-Satz 450 Euro.

Für volljährige Partner soll es einen Regelsatz von 451 Euro im Monat geben. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für 6- bis 13-Jährige sollen es 348 Euro, für bis zu 5-Jährige 318 Euro sein. Anders als zuvor soll beim Bürgergeld die prognostizierte Inflation eingerechnet werden, um Beiträge zu erhöhen. Bisher stiegen die Hartz-IV-Sätze erst nachträglich an.

Die Kosten für die Wohnung sollen in den ersten beiden Jahren künftig auf jeden Fall voll übernommen werden. Auch Ersparnisse bis zu 60.000 Euro soll man in dieser Zeit behalten dürfen. Im ersten halben Jahr sollen zudem keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird.

Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für die parlamentarischen Beratungen der Sozialreform frei. (dpa)

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