TRIER. Das Amtsgericht Trier – Schöffengericht – verhandelt in der 37. Kalenderwoche drei Verfahren wegen Besitzes bzw. Verbreitung von kinderpornographischen Schriften, wie das Gericht mitteilt.
Im ersten Fall soll der zum Tatzeitpunkt 28-jährige Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Ruwer im Januar 2022 fünf kinderpornographische Bilder von unbekleideten Mädchen im Alter von höchstens zwölf Jahren auf seinem Laptop gespeichert haben.
Im zweiten Fall soll der zum Tatzeitpunkt 58-jährige Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Saarburg–Kell im November 2021 über Nutzung eines Internetdienstes zwei kinderpornographische Bilder von etwa 12–jährigen Jungen in das Internet hochgeladen haben.
Zudem legt ihm die Staatsanwaltschaft zu Last, am 23.02.2022 79 pornographische Bilder von Kindern unter 14 Jahren und weitere 169 pornographische Bilder von Jugendlichen auf seinem Laptop besessen zu haben, wobei sich die Strafbarkeit des Handelns zum Teil darauf beziehen soll, dass der Angeklagte Vorschaubilder (Thumbnails) nicht aus dem Cache seines Laptops gelöscht haben soll.
Im dritten Fall wirft die Staatsanwaltschaft dem zum Tatzeitpunkt 42-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell vor, im August 2021 ein kinderpornographisches Bild von einem ca. zehn bis zwölf Jahre alten Mädchen und ein solches Video von einem ca. acht Jahre alten Mädchen über einen Messenger-Dienst empfangen und an zwei Personen weiterversandt zu haben.