TRIER. Am 8.9. beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier ein Strafverfahren wegen Geiselnahme, wie das Gericht mitteilt. Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last, am 13.12.2018 während seiner Strafhaft in der JVA Wittlich eine Person ihrer Freiheit beraubt und sie körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben.
Er soll die Zeugin B. während seines Aufenthaltes im JVA Wittlich während der geplanten Durchführung einer Ergotherapie zunächst angesprochen haben. Nach einem kurzen Gespräch habe sich die Zeugin abgewendet und der Angeklagte habe sie plötzlich, jedoch aufgrund eines zuvor gefassten Tatplans, von hinten gegriffen, ihren Hals umschlossen und sie in seinen Haftraum gezerrt.
Die Zeugin soll daraufhin versucht haben, sich am Türrahmen festzuhalten. Der Zeuge S. sei dann aufgrund der Schreie der Zeugin B. herangeeilt, als der Angeklagte gedroht haben soll, dass eine Bombe habe. Dies sei zwar unzutreffend gewesen, jedoch soll der Angeklagte in seiner Zelle eine Bombenattrappe gehabt haben. Weder die Worte noch die Attrappe sollen von dem Zeugen S. wahrgenommen worden sein, weshalb er den Angeklagten angesprochen habe. Daraufhin soll der Angeklagte seinen Griff gelockert und die Zeugin B. sich befreit haben.
Der Angeklagte soll die Absicht gehabt haben, die Zeugin B. zum einen als Druckmittel zum Erhalt anderer Medikamente und für eine weitere Begutachtung einzusetzen. Zum anderen soll er beabsichtigt haben, an dieser sexuelle Handlungen durchzuführen.
Der Angeklagte ist bereits vorbestraft. Er befindet sich in Strafhaft.















