Trotz Trockenheit: Fünf von sieben Feuerwerke bei “Rhein in Flammen” werden abgeschossen

0
Höhenfeuerwerk bei Rhein in Flammen in Koblenz. Foto: dpa

KOBLENZ. Trotz der Trockenheit können die meisten Feuerwerke beim anstehenden Spektakel «Rhein in Flammen» zwischen Spay und Koblenz abgeschossen werden.

Das teilte die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH am Donnerstag mit. «Die Rahmenbedingungen wurden so verändert, dass sowohl ein Großteil der Feuerwerke nach Einschätzung der Behörden verantwortungsbewusst durchgeführt werden kann, als auch ein reduziertes Angebot für die teilnehmenden Schiffe ermöglicht wird. Allerdings nach wie vor ohne Konvoi.»

Die für Samstagabend (13. August) geplanten Feuerwerke in Lahnstein, Spay, Braubach, Stolzenfels sowie das große Höhenfeuerwerk in Koblenz können demnach stattfinden. Sie sollen zeitgleich um 23.00 Uhr abgefeuert werden, wie eine Sprecherin erläuterte. Die Feuerwerke in Rhens und an der Koblenzer Brauerei müssten dagegen aus Sicherheitsgründen ausfallen. Die Genehmigungen für diese Planungen und das neue Veranstaltungsformat stünden noch aus, hieß es weiter.

Für Schiffe, die für den Konvoi angemeldet waren, werde es in Koblenz einen abgesperrten Bereich mit Aufstellungsplan geben, teilten die Veranstalter mit. Die Gäste könnten auf diesen Schiffen das Abschlussfeuerwerk vom Rhein aus – unterhalb der Festung Ehrenbreitstein – mitverfolgen.

Zum Sicherheitskonzept gehören den Angaben zufolge neben dem Aufstellungsplan unter anderem Rettungs- und Feuerlöschboote auf dem Rhein, bewässerte Abschussplätze für das Feuerwerk sowie bereitstehende Feuerwehrkräfte.

Wegen des sinkenden Rheinpegels war am Mittwoch der Schiffskonvoi bei dem Feuerwerksspektakel abgesagt worden. Daran hätten der Tourismus-Gesellschaft zufolge mehr als 35 beleuchtete Schiffen mit insgesamt etwa 10.000 Gästen an Bord teilnehmen sollen.

Vorheriger ArtikelFeuerwehren im Eifelkreis im Dauereinsatz: Brennendes Gerstenfeld und Mähdrescher in Flammen
Nächster ArtikelPanne bei Gebäudezählung: Tausende von Zwangsgeld-Androhung betroffen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.